II. Die Mitgift der Töchter liegt auf Grönland.
Es war vorauszuſehen, daß alle Diejenigen, welche Prämien zu empfangen hatten und längere Zeit mit leeren Ausflüchten abgeſpeiſ't waren, endlich als die Auszahlungen gänzlich auf⸗ hörten, in die größte Aufregung gerathen mußten. Die Krone mußte ſomit darauf bedacht ſein ihren vielen Gläubigern wenn nichts andres, doch wenigſtens eine eingebildete Hoffnung leuchten zu laſſen, die, wenn das Glück ihnen lächelte, in der That zur Wirklichkeit werden konnte.
Im Jahre 1774 wurde nämlich in Gothenburg eine Ge⸗ ſellſchaft zum Wallfiſchfang in Grönland durch Subſcription auf Actien gegründet, und die Regierung benutzte dieſe Ge⸗ legenheit, um ihre obengenannten Gläubiger zu Actieninhabern der Grönländiſchen Compagnie zu machen, indem ſie den Theil der Häringsprämien, für welche ſie ſubſcribirt hatte, auszahlte.
Sie brachte der Gründung und dem Beſtehen dieſer Ge⸗ ſellſchaft wirkliche Opfer; aber letztere war nicht beſtimmt, irgend welchen Glanz über die Regierung noch über die Stadt Gothenburg, oder die beſtehende Direction zu verbreiten; es
ſchien vielmehr, als ob die Oſtindiſche Compagnie jene wichtige
Handelsſtadt allein repräſentiren ſolle. Jahre kamen und gingen, ohne daß der Wallfiſchfang den genährten Hoffnungen entſprach; die Auszahlungen waren nicht des Nennens werth.


