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gültig geſchloſſene Ehe mit ihrem Gemahl, dem verſtor⸗ benen Erbprinzen, Mitglied derſelben geworden und genau auf dem Standpunkte gleichen Ranges und Wer⸗ thes ſich befand, wie Frau Annelieſe ſelbſt. Zu ſtolz, um ſich zu unterordnen, hatte ſie es verſtanden, ſich in vollkommenſter Unabhängigkeit zu erhalten. Sie beſaß zu viel Geiſt, um ihre Willensfreiheit dem Scheine einer Vornehmheit zu opfern, durch den gelegentlich doch ihre Herkunft als Tochter eines Brauers hervor⸗ ſchimmern und ſie zum Gegenſtande heimlicher Spötterei machen konnte, da ihr Gemahl nicht regierender Fürſt wie ſein Vater, als dieſer ſich mit der Apothekerstochter vermählt hatte, geweſen, noch es den Anſtrengungen Herrn Leupold's gelungen war, für die leiblichen Erben ſeines verſtorbenen Sohnes vom Kaiſer eine ihrer Ab⸗ kunft entſprechende Erhebung zu einer Adelswürde zu erlangen.
So lebte ſie im vollſten Sinne des Wortes als eine gut ſituirte bürgerliche Freifrau außerhalb des fürſt⸗ lichen Familienkreiſes und doch in ſteter Berührung mit demſelben ſtehend. Ihre kluge Zurückhaltung und ihr feſtes, gemeſſenes Benehmen hatten Herrn Leupold zu einer Reſpektsäußerung gegen ſie bewogen, die ſonſt eben nicht in ſeiner Art lag, und dieſes Beiſpiel würde, wenn ja ein Widerwille gegen ſie, eine Geringſchätzung


