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raum die Hinwegnahme der vollen Kaſſe nöthig gemacht,
dieſe, welche in ſeine Garderobe gebracht worden, habe
ſtehlen wollen und von ſeiner Frau dabei ertappt worden ſei. Das Geſchrei des kleinen Mädchens und das, was er, Pinetti, bei ſeinem Eintreten ſelbſt geſehen, habe ganz darauf hingedeutet, daß der freche Dieb die Frau auf gewaltſame Weiſe zum Schweigen zu bringen beſtrebt geweſen ſei.
Auf König Auguſt's Wunſch wurde nichts unverſucht gelaſſen, um das verrinnende Leben Fiekchen's ſo lange als möglich zu erhalten; es galt durch ihre Ausſagen Licht in das verbrecheriſche Gewebe zu bringen, bezüglich deſſen Seine Majeſtät die ihm durch die Piſtolengräfin
eingeflößte Vermuthung, die Sorauer Gräfin ſei deſſen
eigentliche Urheberin, nicht unwahrſcheinlich zu finden ſchien. Vom Junker Oertzen, den man ins Gefängniß gebracht hatte, war kein Geſtändniß zu erlangen, er ſchwieg hartnäckig auf alle an ihn gerichtete Fragen. Fiekchen'’s Ausſagen gaben keine weitere Aufklärung über den oder die Urheberin, in deren Auftrage Oertzen das ſchändliche Bubenſtück ausgeführt hatte. Da es nicht ſeine eigene Sache war, ſo konnte er nur durch große Verſprechungen dafür gewonnen worden ſein, und es war einleuchtend, daß die, zu deren Werkzeug er ſich gemacht, auch Profit von dem erwarteten, was er ins Werk ſetzte. Nur die
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