— 452—
Bett hüten. Wie er wieder das Lager zu verlaſſen und zu ſchreiben im Stande war, erhielt der Geſchäftsführer einige Zeilen, mit zittern⸗ der Hand geſchrieben, die ihn, was nicht ſelten geſchah, zu einer Unterredung nach Eishauſen einluden.
Mein Herr, ſprach der Graf, der ſeinen Beſuch in dem Zimmer empfing, welches zwiſchen dem Vorzimmer und dem Arbeitszimmer lag: ich war ſehr krank, aber ich habe eine Pflege, die über alles Lob erhaben iſt. Ich habe eine Gefährtin, die mir die ganze Welt, die ich gern entbehre, erſetzt. Aber die Mahnung aus dem Reich der Schatten, die jüngſt an mich gelangte, wie im Mittelalter ein Brief der verhüllten Fehme an einen Schuldigen— ſagte mir auch, wie viel ich jener treuen Liebe ſchulde. Helfen Sie mir, meine Pflicht zu thun, wie es den Landesgeſetzen gemäß iſt, doch ohne Weitläuftigkeiten; Sie wiſſen, daß ich dieſe nun einmal nicht liebe. Nur keine Gerichte! Nur keine Commiſſionen, Advocaten, Schreiber— nur das nicht!
Ich werde mir erlauben, erwiederte der Geſchäftsführer, Eurer Gnaden gehorſamſt auseinanderzuſetzen, daß und wie—
Schriftlich, lieber Herr, ſchriftlich, wenn ich bitten darf! unter⸗ brach ihn Ludwig. Ich bin noch ſo angegriffen— ich danke Ihnen und bleibe Ihnen im voraus verbunden.
Am folgenden Tage ſchrieb dieſer Mann an den Grafen Folgen⸗ des:„Nach dem geſtrigen Beſuche, wo Euer Gnaden zum Erſten⸗ male der Dame erwähnten, hoffe ich Eurer Gnaden Wünſche richtig zu erkennen. Sie wünſchen Ihre hier belegenen Beſitzungen an eine Dame, deren Namen Hochdieſelben noch angeben werden, zu über⸗ tragen und dieſe als Eigenthümerin einzuſetzen, damit dieſe Dame, bei einer Abreiſe, oder Abweſenheit, oder dem Ableben von Euer Gnaden ſtets als ſolche verfügen und handeln kann. Dieſes wird ſich auf das Gültigſte und Kürzeſte leicht, vielleicht auch ohne die perſönliche Gegenwart von Gerichtsperſonen machen laſſen. Ich bin ſo frei, einen Entwurf zu einer zu treffenden derartigen Verfügung oder Ceſſion zu gnädigſter Anſicht und Prüfung beizulegen.“
„Die Form der Abtretung der erwähnten Grundſtücke an die Dame iſt dadurch leicht gefunden, wenn Euer Gnaden mich beauf⸗ tragen die alten Kayfbriefe an die Behörde zurückzugeben und einen neuen auf den Namen der Dame ausfertigen zu laſſen.“
Namen Petrffenhei In Be inzurichten, eine Schenk wirtig iſt „Atzter Rechtgülti Ueher dieſ in Gegenn O mei ſine Händ „Mein tollten er kommen d linnen d Diöpoſiti nur Nar perſon nehmen Gerichts gerichtlic dabei we dert kein Stetbef lichen( gbeugt. Die Ausfüh Es
eine R Adnig gutet( on de in tie


