Heft 
(2025) 1/2025. Dezember 2025
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52 Lagergemeinschaft Auschwitz-Freundeskreis der Auschwitzer

port von rechts nach links und die Jat- sache, dass ein Kameramodell mit die- ser Hilmlaufrichtung verwendet wor- den sein muss. Der Belichtungs- schaden könnte daher beim Fin- stecken und Festziehen des Film- schutzpapiers in die Leerspule ent- standen sein. Die dritte Aufnahme ist hingegen nicht sicher zu bestimmen. Es könnte sich um das Zweite bekann- te Grubenfoto(Neg. Nr. 280) handeln, oder um eine dazwischenliegende Aufnahme, die verloren ging, wegen Unschärfe weggeworfen wurde, oder sich unentdeckt in unbekanntem Be- sit? befindet.

Der auf Plãnen der SS-Zentralbau- leitung alsZaun 35 nummerierte Zaunabschnitt hinter Krematorium IV hatte 330 cm hohe Betonpfeiler, die im Abstand von 350 cm standen. Die auf dem ersten Grubenfoto sichtbaren Zwei(Nr. 15-16) und auf dem zweiten Foto vier Betonpfeiler(Nr. 13-16) er möglichen die genaue Bestimmung des Sichtfelds.

Die beiden abgeschnittenen Kon- taktabꝰũge verhindern eine lückenlose Rekonstruktion nach der zweiten Auf- nahme und können keine nahtlose Verbindung der beiden bekannten Grubenfotos belegen. Fin Kontaktab- zug(Neg. Nr. 280) lässt am linken Rand erkennen, dass das linke Anschlussfoto auf dem Negativstreifen abgedeckt wurde, wodurch der abgebildete Licht- schaden am unteren Rand unterbro- chen wird. Da der rechte Bildteil der zweiten Aufnahme(Neg. Nr. 281) schwarz ist, wäre ein Abdecken dieses Fototeils überflüssig gewesen. Im

Simulationsexperiment mit 120er Roll- film auf Holzspulen zeigt sich zudem, dass der nur teilweise sichtbare Belich- tungsschaden des zweiten Gruben- fotos(Neg. Nr. 280) nicht nach dem ersten Grubenfoto(Neg. Nr. 281) fol- gen kann, was die Hypothese eines fehlenden Fotos erhärtet.

Das let?te verõffentlichte Sonder- kommando-Foto(Neg. Nr. 283), eine wahrscheinlich nach dem Ende der Fotoaktion kurz vor der Filmentnah- me und vor dem verdeckten Hilm- weiterspulen vor einem Reisigzaun ausgelöste Aufnahme, liegt als unbe- schnittener Kontaktabzug mit Belich- tungsschäden am unteren Rand vor. Da die Kamera hochkant gehalten worden war, ist das Bild nach rechts gekippt(Baumwipfel ursprünglich oben). Der in kurzem Abstand vor dem Objektiv Zzu erkennende Reisig- zaun und die Baumwipfel im Hinter- grund grenzen eine Verortung auf der Westseite des Krematoriumshinter- hofs ein.

Auch in diesem Fall kann nicht aus- geschlossen werden, dass eine Auf nahme zwischen dem zweiten Gru benfoto(Neg. Nr. 280) und dem Reisigzaunfoto(Neg. Nr. 283) fehlt, da der rechte Jeil des Grubenfotos abge- trennt wurde und eine Verbindung zwischen beiden Aufnahmen nicht nachweisbar ist. Das Reisigzaunfoto kann auch nicht vor dem Entklei- dungsfoto(Neg. Nr. 282) entstanden sein, weil die Belichtungsschäden nicht Zusammenpassen. Es kann daher vermutet werden, dass mindestens zwei weitere Sonderkommando-Fotos