38 Lagergemeinschaft Auschwitz-Freundeskreis der Auschwitzer
Das Zweite Gradowski-Manuskript(Teil 2)
Zur Uberlieferung und Nachlassverwahrung eines Weltdokumentenerbes
Von Andreas Kilian
Im ersten Jeil der Uberlieferungs- geschichte(MB 2/2023) eines im Som- mer 1945 auf dem Krematoriums- gelände ausgegrabenen jiddisch-Spra- chigen Manuskripts des Sonderkom- mando-Chronisten Salmen Gradows- ki(1910-1944) wurden die unter— schiedlichen Besitzansprüche von Chaim Zvi Wolnerman und Maurycy Bodner nach dem Kauf der Fundsa- che thematisiert und die bislang ver- breitete Darstellung in Gradowski— Pditionen seit Wolnermans Verõffent- lichung„In Harts Fun Gehenem“(Im Herzen der Hölle) aus dem Jahre 1977 in Frage gestellt. Nach dem Tod aller Beteiligten lässt sich der Wahrheitsge- halt der widersprechenden Aussagen mangels weiterer Zeugen und zuver- lässiger Quellen nicht mehr zweifels-
Bodners 1946, Familientafel in der Daueraus- stellung des Jüdischen Zentrums Oswiecim. Fo- to O M. Kilian 2020
frei überprüfen. Da ein Vergleich der verõffentlichten englischen Uberset- zung„Milestones(1939-1949)“ mit dem polnischen Original von Lola Bodners Frinnerung nicht ermöglicht wurde, konnte nicht nachgeprüft wer- den, ob die Ubersetzung zuverlässig ist. Bestehende Unplausibilitäten blei- ben daher klärungsbedürftig.
In Gesprächen mit Lola Bodners Tochter Vocheved wurden die Besitz- ansprüche Bodners an diesem Grado- wski-Manuskript jedenfalls vehement verteidigt und die Parstellung in Lola Bodners Memoiren durch die Be— hauptung bekräftigt, dass Vocheved die Geschichte von ihren Hltern sel- ber gehört habe. Der mutmaßliche Käufer Maurycy Bodner hinterließ keine Quellen, die die Darstellung sei- ner Witwe stüt?en könnten. Sie verfas- ste ihre Memoiren erst 1983, kurz nach dem Tod ihres Mannes und sechs Jahre nach Veröffentli- chung von Wolnermans Buch, das sie laut Aussage ihrer Tochter nicht gekannt habe. Die Frage nach den Besitzansprüchen ist möglicherweise verbunden mit dem Verbleib des Originals. Fehlt das Original, könnte es- laienhaft betrachtet- dem Verwahrer nicht Streitig gemacht und zurückgefor- dert werden.
An der bisherigen Uberliefe- rungsgeschichte ist nicht nur die Darstellung der Inbesitznahme


