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(2013) 2013
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46 Lagergemeinschaft Auschwitz-Freundeskreis der Auschwitzer

kürzester Zeit bis 1943 mindestens 250.000 Menschen ermordet. Demjan- juk selbst warnur Wachmann und hatte die Selektionen selbst nicht durchführen können. Insoweit hätte es nach der bisherigen Rechtsprechung am konkreten Tatnachweis für die deut- sche Justiz gefehlt. Dennoch hatte das Landgericht diesen Prozess zugelassen, den es in dieser Art bisher noch nicht gegeben hatte. Der Iatvorwurf lautete: Beihilfe zum Mord, weil er zu dieser Wachmannschaft gehörte und Dienst an der Rampe geleistet hatte.

Am 12. Mai 2011 fällte das Landge- richt das Urteil: Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte schuldig ist, im Vernichtungslager Sobi- bor gedient und dabei an der Tötung von fast 28.000 Menschen teilgenom- men Zu haben. Es habe für diesen auch keinen Notstand vorgeherrscht, auch kein vermeintlicher. Ein in diesem Ver- fahren aufgetretener Nebenkläger be- zeichnete das Urteil als Meilenstein in der Geschichte der Strafverfolgung von Nazi-Verbrechern.

Ein Novum im deutschen Strafrecht stellte es auf jeden Fall dar und auch eit nen Gewinn für die historische Auf- klärung. Dieser Prozess hat außerdem eine klare Antwort darauf gegeben, die verbleibende Zeit noch zu nutzen, um die wenigen Täter, die noch leben, end- lich zur Rechenschaft zu zichen.

Man muss sich doch als Jurist auch die Frage stellen, warum wurde die Rechtslage nicht schon früher so ange- wandt und welche traurige Rolle spiel- te dabei überhaupt die Staatsanwalt- schaft und die ZST(Zentrale Stelle für Aufklärung nationalistischer Verbre- chen/Bundesarchiv Ludwigshafen).

Inzwischen hat das Münchener Ur- teil Zu Recht viele nahe Angehörige von Opfern dazu bewegt, Strafanträge zu stellen und als Nebenkläger aufzutre- ten GZ. B. Hans Lipsches Mitglied der SS Iotenkopf-Sturmbann ab 1941 in Auschwitz Birkenau, Wachmann/ Jo- hann Bachmann Wachmann in Bu- chenwald ab 1943 Dienst in Auschwitz).

Nach Schätzungen des Simon Wie- senthal Center sind noch 120 Na kriegsverbrecher am Leben. Das Center hat zur Fahndung von NSVerbrechern aufgerufen.

Es soll mir keiner kommen und auf das Alter dieser Verbrecher anspielen. Diese Verbrecher haben bei ihren Vernich- tungsaktionen und Beteiligungen auch nicht nach dem Mter, ob es sich um Kleinkinder, Jugendliche, Erwachsene und Kltere gehan- delt hat, die zur Vernichtung ins Gas bestimmt waren, gefragt. Hier geht es um die Gerechtigkeit und Genugtuung der Opfer. Dabei it es unerheblich wie alt diese Verbrecher sind und wenn sie sich, wie der Simulant Pemjanjuk, mit dem Rollstuhl bringen oder in einem Bett in die Ver handlung tragen lassen.

Die Studienreise nach Ravensbrück war bestimmt von wertvollen Ei drücken und Piskussionen mit den nehmdenen Studentinnen und Studen- ten der Uni Frankfurt.

Schließen will ich meine Ausführun- gen mit einem Zitat des Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dieter Graumann, das ich in der Jüdi- schen Allgemeinen gefundenhabe: Jowohl für die noch lebenden Opfer als auch und vor allem für die heutige Generation ist das morulische Signal wichtig. Unmenschliches Verhallen darf niemals unbestraft bleiben. Besser půt als gur nicht

Mexander Wolf