Lagergemeinschaft Auschwitz-Freundeskreis der Auschwitzer 45
und war von Beginn des Bestehens des Lagers bis zu seinem Ende in Ravens- brück.
Die Verteidigung befand sich mei- nes Erachtens mit ihrer Strategie schr nahe an dem Jatbestand der Tãuschung von Opfern, der Verschleierung von Mord und Folter.
Das Urteil
6 3. Februar 1947 verkündete das bri- tische Gericht das Urteil gegen Doro- thea Binz. Sie wurde in allen Punkten der Anklage für schuldig befunden und mit der Höchststrafe belegt Tod durch den Strang. Die Vollstreckung fand am 3. Mai 1947 statt.
Eigentlich hätte dieses Urteil, abge- schen vom Strafmaß der Todesstrafe, die bundesdeutsche Justiz in der Nach- kriegszeit davon überzeugen müssen in ähnlicher Weise die Prozesse aufzuar- beiten und für die SS-Verbrecher zu- mindest die Höchststrafe der lebens- langen Freiheitsstrafe zu fordern und in den Urteilen, wenn es denn überhaupt zu einem solchen kam, auszusprechen. Dem war aber nicht so, im Gegenteil es wurden zumeist erst gar keine Verfah- eingeleitet. Die große Ausnahme lediglich der Auschwitz-Pro- Zess in Frankfurt sowie der Maydanek- ProZess in Püsseldorf
Mythos Tatnachweis damals und jetzt Wãhrend des Prozessverlaufs hatte sich die Verteidigung auch immer auf Ge- hilfentum und Befehlsnotstand beru- fen. Nach ð 211 StGB(Strafgeset?zbuch) kann die Mittäãterschaft, die bei einem kollektiven Verbrechen angenommen wird,„nur? als Beihilfe angeschen wer- den. Dies kann unter Umständen bei einer zweifelhaften Beweislage sogar bis Zu einem Freispruch des„Gehilfen“
führen. Analog Zu den Hxzesstaten der angeklagten Dorothea Binz sowie der eindeutigen Zeugenaussagen konnte diese Verteidigungsstrategie nur als Verhöhnung des Gerichts sowie einer Verunglimpfung und Menschenverach- tung der Hãftlinge gleichkommen.
Mit dieser Strategie haben dann aber in den weiteren Nachkriegspro- zessen Anwälte Erfolg bei der deut- schen Justiz verzeichnen können. Man kann hier von einer Verharmlosung der NSVerbrechen sprechen, die ihren Niederschlag in der Verdrängung, wie der Aufarbeitung und des Vergessens fand. Wenn es seinerzeit Zu einer Verur- teilung von SS-Verbrechern kam, s0 wurde eine individuelle Tatheteiligung an der Selektion und somit am natio- nalsozialistischen Massenmord nicht bestraft, dafür aber eine etwaige began- gene Urkundenfälschung des SS Scher- gen. Diese„Rechtsprechung“ ist ein Skandal und auch eine Schande für die- ses Land. Die bundesdeutsche Justiz hat nach 1945 im Umgang mit NS- Straftätern komplett versagt.
Der Fall Demjanjuk 64 Jahre musste es dauern, bis sich ein deutsches Gericht dazu entschlossen hatte, dass Verfahren gegen einen An- gehörigen der sogen. Hilfswilligen- Truppe der Waffen S8 vor dem Landge- richt München zu eröffnen. Prozessbeginn war der 30. November 2009 und der Angeklagte hieß John Demjanjuk und war 91 Jahre alt. Dem- janjuk wurde angeklagt, für Taten, die er begangen hatte, als Transporte im Vernichtungslager Sobibor eintrafen. Zu dieser Zeit hatte Demjanjuk als Wachmann Dienst, als die Menschen dort sofort ins Gas geschickt wurden. Insgesamt wurden in Sobibor innerhalb


