44 Lagergemeinschaft Auschwitz-Freundeskreis der Auschwitzer
gen. Ravensbrück Prozess vor einem britischen Militärgericht. Gegen Binz wurde Anklage erhoben wegen folgen- der Verbrechen: Schwere und tõdliche Misshandlung von Gefangenen durch Schläge und Tritte im Bunker, Beteili- gung an der Vollstreckung der Prügel- strafen, Beteiligung in ihrer Funktion als SSOberaufseherin an Vernichtungs- elektionen und Selektionen für die me- dizinischen Menschenversuche.
Dabei musste sich die Anklage- behörde auf der Suche nach konkreten Beweisen im Wesentlichen auf Aussagen von überlebenden Ravens- brückerinnen stützen, die über ganz Eu- ropa verstreut waren. Ferner gab es schriftliche Berichte von Uberleben- den. Insgesamt waren es 21 Zeugen. Verteidigt wurde Binz durch den Rechtsanawalt Dr. Alfred Beyer.
„Die Nürnberger Verteidigung“ Ich wusste von nichts! Ich habe ge- macht, was man mir sagte und befohlen hatte! Ich hatte nur eine geringe Macht!
Aufbauend auf diese Strategie ver- suchte dieser Anwalt, seine Mandantin 8o darzustellen, dass sie auch aufgrund der Unterordnung gegenüber dem mãännlichen SSPersonal nicht als Haupt- schuldige angeschen werden könne. Man müsse doch auch die besondere Bela- stungssituation„als Frau? im Pienst ei- nes Konzentrationslagers sehen und die Taten als ein geschlechtsspezifisches Nicht anders-können verstehen. Die Ta- ten seiner Mandantin wãren das Resultat der Strapaze einer überforderten jungen Frau gewesen. Seine Mandantin habe außerdem diese Handlungen nur zum Zwecke des Gehorsams der Hãäftlinge vorgenommen. Im Ubrigen habe die An- geklagte nur Ohrfeigen verteilt.
Diese EFinwände zeugen von Zynis-
mus und Re- spektlosigkeit gegenüber den Uberle- benden. Aber die Diffamie- rungen gingen noch weiter.
Fine Zeu- gin belastete die Angeklag- te erheblich, was die Durchführung der Selektionen betraf, an denen sie angeb- lich nicht oder nur mittelbar beteiligt ge- wesen wäre. Die Fragen des Anwaltes: Was hatte die Angeklagte an diesem Iag für eine Uniform an? Schien an diesem Tag die Sonne? Welcher Wochentag war dies und welche Uhrzeit?
Finer weiteren Zeugin wollte er Un- glaubwürdigkeit unterstellen, weil sie an- geblich vor der Deportation ins Lager ei- ne Abtreibung vorgenommen und Brot aus der Lagerküche gestohlen habe.
Die Verteidigung baute ein weiteres künstliches Gebilde auf, nämlich das die Angeklagte unfreiwillig in Verstrickun- gen des Lagersystems hineingeraten wãre aus dem sie nicht mehr hätte her- auskommen können. Tatsächlich hat jedoch das weibliche Lagerpersonal d& Möglichkeit, sich ohne besondere nega- tive Folgen für oder gegen die Weiter- führung einer Tätigkeit in Ravensbrück zu entscheiden. Eine SSAufseherin konnte innerhalb der ersten drei Mona- te„Probezeit“ ihren Dienst beenden, aber auch während einer laufenden Dienstzeit war ein Ausstieg jederzeit möglich.
Dorothea Binz hatte die Befehlsge- walt über Menschen in einer so großen Anzahl, die mit der Größe einer Armee vergleichbar war. Sie hatte sich freiwil- lig zum Dienst in einem KI. gemeldet
Angeklagte im 1. Ravensbrück-Prozes


