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(2000) 1/2000. August 2000
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26 Lagergemeinschaft Auschwitz-Freundeskreis der Auschwitzer

Die deutsche Seite zeigt sich nicht ein- mal dazu bereit, die Verantwortung für die Verteilung der Almosen zu über- nehmen mit den Uberlebenden sel- ber mõchte sie mõglichst nichts zu tun haben:

Die Gewhrung und die Auszahlung der EFinmalleistungen erfolgen durch Partmerorganisationen. Die Sriftung ist insoweit weder berechtigt noch verpflichtet.(..) Es ist nicht Auſgabe der Stiftung, über Einzelfũl- le zu entscheiden. Leistungsberech- rigte vollen ihre Antrãge an die für vie zuständige Parmerorganisation rich- ren. Zwischen der Stiftung velbst und den Antrugstellern hestehen Kei- ne Rechtsheziehungen s

Als Partnerorganisationen vorgese- hen sind bisher für die an den Ver- handlungen beteiligten fünf osteu- ropãischen Staaten die Stiftung Deutsch-Polnische Aussöhnung, die Russische StiftungVerständigung

und Aussbhnung, die Ukrainische Nationale StiftungVerständigung und Aussõhnung, die Weißrussische StiftungVerständigung und Aussöh- nung und der Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds sowie die Conference of Jewish Material Claims against Ger- many(zustãndig für jüdische Uberle- bende im Staat Israel, den USA und den übrigen westlichen Staaten). Alle ehemaligen ZwangsarbeiterInnen, di nicht in die Zuständigkeit einer dieser Organisationen fallen, zäãhlen zum so- genanntenRest der Welt, für den die Internationale Organisation für Migration mit Sitz in Genf die Vertei- lung übernimmt.

Am 23. März 2000 einigten sich die Verhandlungsdelegationen über die Aufteilung der 10 Mrd. PM. Nach Ab- zug von 1 Mrd. PM für Vermögens- schäden1 700 Mill. PM für einen, Zu- kunftsfondé und 200 Mill. PM für administrative Kosten der zukünftigen Bundesstiftung blieben 8,1 Mrd. PM

Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft§ 10

und Begründung zu 8§ 10 a Im einzelnen zählen dazu:

Alle KZ und Ghetto-Hãftlinge sowie die Uberlebenden der Arbeits und Erziehungs

lager aus Westeuropa.

K?ZHãftlinge sowie Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter aus Mittel und Osteu- ropa, die nach 1945 nicht in ihre inzwischen unter kommunistischer Herrschaft stehen- den Heimatlãnder zurückkehrten und daher heute verstreut in aller Welt leben. Uberlebende aus Ländern Mittel- und Osteuropas, die nicht über eine eigene Versõh- nungsstiftung verfügen und daher von den Verhandlungen ausgeschlossen blieben. gSinti und Roma in aller Welt, sofern sie nicht durch eine der fünf᷑ osteuropãischen Part- nerorganisationen vertreten sind.

6 Alle diesbezuglichen Ansprüche(insbesondere gegen deutsche Versicherungen und Banken wegen ihrer Beteiligung an der Arisierung und der Ausplünderung der be- setzten Länder) sollen mit abgegolten werden, obwohl sie mit der Entschãdigung für Zwangsarbeit, um die es angeblich geht, nichts Zu tun haben.

16 Zur Zweckbestimmung dieses Zukunftsfonds heißt es: Seine dauerhafte Aſgabe be⸗ slehnl darin, vor allem mit den Ertrãgen aus den im ⁊ugewiesenen Siftungsmitteln Projelte ⁊u ſoydern, die der Võlkerversundigung, den Interessen von Vherlebenden des nutional-