Heft 
(2000) 1/2000. August 2000
Einzelbild herunterladen

Lagergemeinschaft Auschwitz-Freundeskreis der Auschwitzer 23

deusche Kommunen geltend ge- machten Forderungen nicht begrün- det. Die Wiedergutmachungsgesetze der Bundesrepublik Peutschland se- hen einen Entschädigungsanspruch wegen Zwangsarbeit nicht vor Nach Auffassung der Untemehmen Kön- nen auch keine Ansprüche gegen sie geltend gemacht werden. Bislang ist keine rechusKräftige Entscheidung belannt, die den Anspruch eines Zwangsurbeiters für hegriündet er- achtet. Mehrere Klagen wurden be reis abgewiesen. Dennoch giht es ei- ne Vielzahl von Klagen vor deutschen und ausländischen Ge- richten. Deshalb besteht ein dringen- des Interesse, dass die Unbegrinder- heit weitergehender Forderungen geselzlich fesigestellt wird.o

Die deutsche Wirtschaft und der Staat Bundesrepublit Deutschland(als Rechtsnachfolger des Deutsches Rei- ches) sind also keinesfalls bereit, eine rechtliche oder politische Verantwor- tung für das als Verbrechen gegen die Menschheit beurteilte Zwangsarbeits- System zu übernehmen. Bisher ist nur 0 ihnen das Zugestãndnis einer moralischen Verantwortung abzuringen und auch das nicht für das Zwangsar- beitssystem als ganzes, sondern nur für die damit verbundenen Auswichse

E Kann heute nicht darum gehen, al- lein für die Jaache der Zwangsur- heit Leisungen ⁊u gewhren.(..) Die deuschen Unternehmen sehen eine moralische Verantwortung vor allem dort, wo Zwangsarbeit unter beson- ders eyschwerten Bedingungen gelei- Stet werden mußte oder wo Unter- nehmen an der Piskriminierung von Menschen mitwirkten, die aus russi- Schen Grinden vom NRegime ver Folgt wurden.!

Die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft erklärt sich daher nur dazu bereit,als Geste der Veròhnung Mit- rel in eine humanitäre Sriftung einzu- bringen, um ehemaligen Zwangsar- beiterInnen,die hesondere Härten erlitten hatten, zu helfens. Vorausset- zung für die Bereitstellung dieser Al- mosen ist allerdings, daß allen Zwangsarbeiterlnnen endgültig die Möglichkeit genommen wird, ihre An- sprüche auf Entschädigung geltend zu machen:

Vnabdingbare Voraussetzung für die Gründung der Stiftung und die Be- reittellung der Mittel ist, daß für die Unternehmen umfassende und dau- erhafte Rechtssicherheit geschaßfen ist d. h. daß vie vor gerichtlicher In- anspruchnahme geschitzt sind. In

Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer StiftungErinnerung, Verantwortung und Zukunft(Bundestags-Drucksache 14/3206), Begründung zu§ 16. Der Gesetzentwurf wurde am 14.4.2000 von allen Parteien gemeinsam in den Bundestag eingebracht.

Präambel der Stiftungsinitiative der deutschen WirtschaftErinnerung, Verantwortung und Zukunft(http/wwwstiftungsinitiative. de/) Entsprechend heißt Es im Gesetzent- wurf daß, im Rahmen der Stiftung vordringlich diejenigen Opfergruppen bedacht werden sollen, die in der Zeit des NRegimes ein überdurchschnittlich Schweres Schicksal erlitten

haben.

Stiftungsinitiative der deutschen WirtschaftErinnerung, Verantwortung und Zukunft: Humanitãre Geste und Schaffung von Rechtsfrieden