20 Lagergemeinschaft Auschwitz-Freundeskreis der Auschwitzer
nichts geändert hat und die auch von der rot-grünen Bundesregierung voll geteilt wird).
heiter verpflichtet und eingesetzt wor- den vind Kõnnen diese Keine direlten Ansprüche gegen den kriegführen- den Staat oder seine Unternehmen
geltend machen. Solche Forderungen knnen nach allgemein anerkannten vblMerrechtlichen Grundsdtzen nicht von einzelnen Personen und auch nicht gegen einzelne Personen oder privutrechtliche juristische Peronen, Sondern nur von Staat ⁊u Suat als Re⸗
Inzwischen aber hatte eine Klage überlebender ZwangsarbeiterInnen
dieser 50 Jahre lang hochgehaltenen
Rechtsauffassung den Boden entzo- gen. Das Bundesverfassungsgericht stellte in einer Entscheidung vom Mai 1996 fest, es gebe überhaupt keine all-
purationsverlungen geltend gemacht gemeine Regel des Völkerrechts,„die
individueller
werden.(..) Deutsche Privatunter- der
nehmen können deshalb von ausldn- dischen Zwangsarbeiterm nicht in Anspruch genommen werden.
Anschließend erklärte die Bundesre- gierung auch den Weg über die Repa- rationsforderungen für erledigt:
S0 Jahre nach Beendigung des Zwei- ten Weltkrieges, weit üher 30 Jahre nach der von den alliierten Mãchten Zu unterschiedlichen Zeitpunlkten er- Klärten Beendigung des Kriegszu- Sundes nach Jahrzehnten friedlicher vertrauens voller und fuchtharer Zu- Sammenarbeit der Bun- desrepublik Deuischland mit der intermationalen Suatengemeinschaft und nach um- fangreichen Vransferleistungen hat die Reparationsfrage ihre Berechti- gung verloren.3
Den ehemaligen ZwangsarbeiterIn- nen wurde damit endgültig jede recht- liche Grundlage ihrer Forderungen nach Entschädigung abgesprochen (eine Auffassung, an der sich bis heute
Geltendmachung Enigelt-Ansprüche durch ehemalige Zwaungsarbeiter aus dem Zweiten Welt Krieg enigegensteht“. Darüberhinaus
entschied das Gericht, der 24-Vertrag von 1900 sei als Friedensvertrag zu be-
trachten, so daß rechtlich auch die Re- parationsfrage jetzt wieder offen war.
Es folgten eine Vielzahl weiterer Kla- gen ehemaliger ZwangsarbeiterInnen (bis heute sind es ca. 6000), aber die Aussichten, vor deutschen Gerichten ein rechtskräftiges Urteil zugunster ehemaliger Zwangsarbeiterlnnen noch zu ihren Lebzeiten zu erreichen, waren nicht sehr gut. Bei einer Besprechung der Bundesregierung mit von den Kla- gen betroffenen Unternehmen sicher- te ein Vertreter des Bundesfinanzmi- nisteriums diesen im Dezember 1996 zu, Prozesse erforderlichen Fulls bis zum BOH Zu führen.
Erst die Aussicht, daß deutsche Unter- nehmen sich nicht nur vor der ihnen wohlgesonnenen deutschen Justiz, sondern vor US-amerikanischen Ge-
Umfassender Bericht über bisherige Wiedergutmachungsleistungen deutscher Unter- nehmen Bundestags- Drucksache 13/4787 vom 3.6.1906


