Heft 
(2000) 1/2000. August 2000
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Lagergemeinschaft Auschwitz-Freundeskreis der Auschwitzer 19

deutsche Wirtschaft. Zuständig seien deshalb die Staaten der ehemaligen ZwangsarbeiterInnen, die diese For- derungen aus ihrem Anteil an den deutschen Reparationen zu beglei- chen hätten.

Der BRD die als Bündnispartner im Kalten Krieg gebraucht wurde- ge- lang es, diese Auffassung auch interna- tional durchzusetzen. Mehr noch: selbst die Verhandlung über die An- sprüche der ZwangsarbeiterInnen im Rahmen von Reparationszahlungen wurde auf eine ferne Zukunft ver- schoben. Im Londoner Schuldenab- kommen vom Mai 1952, das den Aus- gleich der Altschulden des Deutschen Reiches regelte, die die BRD als Rechtsnachfolger übernommen hatte, wurde in Art. ð festgehalten:

Eine Prüfung der aus dem zweiten Weltkrieg herrührenden Forderun- gen von Saaten, die sich mit Deuschland im Kriegszustand be- fanden oder deren Gebiet von Deutschland besetzt wur und von Sautsangehörige dieser Stuaten ge⸗ gen das Reich und im Auftrage des Reichs handelnde Stellen oder Perso- nen(..) wird his zu der endgiltigen Regelung der Reparationsfrage zu riickgestellt.2

Nach deutscher Auffassung war damit die Beschäftigung mit den Ansprüchen ehemaliger ZwangsarbeiterInnen bis zum Abschluß eines Friedensvertrages vertagt, da erst dann die Reparations- frage geklärt werden könne.

Auch das deutsche Bundesentschädi-

gungsgesetz schloß eine Entschädi- gung für Zwangsarbeit aus. Zwangsar- beiterInnen galten nicht als Verfolgte, da sie nicht aus den vom Gesetz aner- kannten Gründen der politischen Uberzeugung, der Rasse oder Religi- on verfolgt worden seien. Nur ZwangsarbeiterInnen, die nach diesen Kriterien als Verfolgte anerkannt wa- ren(und die nicht den ãußerst vielfãl- tigen Ausschlußbestimmungen des Bundesentschädigungsgesetzes unter- lagen), konnten einenSchaden an Freiheit geltend machen, wenn sie Zwangsarbeit unter haftdhnlichen Be- dingungen geleistet hatten. Die Ent- schädigung betraf allerdings nur die Freiheitsentziechung und nicht die Zwangsarbeit als solche.

Uber 30 Jahre mußten die Uberleben- den sich immer wieder sagen lassen, es sei noch zu früh, um ihre Ansprüche anzumelden- dann hieß es, nun sei es Zu spãt.

The same procedure as every year?

Am 23. Mai 1996 inzwischen hatten viele ehemalige ZwangsarbeiterInnen vor deutschen Gerichten Klagen ge- gen die BRD und verschiedene deut- sche Unternehmen erhoben erklärte der Bundesfinanzminster im Namen der Bundesregierung alle Ansprüche für endgültig erledigt. Zunächst wie- derholte er die alte Argumentation al- ler vorherigen Bundesregierungen:

Zu den Ansprichen der hetroffenen Zwungsarbeiter weise ich auf foigen- des hin. Soweit während des Zweilen Welkrieges auslHndische Zwangsar-