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(2000) 1/2000. August 2000
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18 Lagergemeinschaft Auschwitz-Freundeskreis der Auschwitzer

Die Forderungen ehemaliger ZwangsarbeiterInnen nach Entschädigung und dieSolidarische Antwort der deutschen Wirtschaft und Regierung

Eine Bestandsaufnahme von Andreas Plake

Uber 10 Millionen ZwangsarbeiterIn- nen schufteten und litten in der Zeit von 1933 bis 1945 im Dienste der deut- schen Kriegswirtschaft- in der Indu- strie, in Handwerksbetrieben, in der Landwirtschaft, in õffentlichen Betrie- ben, in privaten Haushalten; in allen Bereichen der deutschen Gesellschaft. Dieses Zwangsarbeitssystem wurde vom Internationalen Militärtribunal von Nürnberg als Verbrechen gegen die Menschheit eingestuft. Im Urteil hieß es:

Das SMlavenarbeisprogramm ver ſolgte Zwei Zwechke, die verbreche- risch waren. Der erste Zweck wur(...) die Erfiillung der Arbeitsanforderun- gen der Nazi-Kriegsmaschinierie, in- dem man die auslãndischen Arbeits- Kròfte ⁊wang, s0 gut wie gegen ihr eigenes Vaterland und veine Verbün- deten Krieg zu führen. Der zweite Zweck war die Vernichtung und Schwächung der Võlen die von den Vertretern der Nazi-Kassenlehre als minderwertig oder von den die Welt- herrschaft anstrebenden Nazis als mõgliche Feinde betrachtet wurden.!

Zwei führende Verantwortliche für den Einsatz der ZwangsarbeiterInnen wurden in Nürnberg zur Rechenschaft

geZogen: der Generalbevollmãchtigte für den Arbeitseinsatz Fritz Sauckel wurde Zum Tode und der Rüstungsmi- nister Albert Speer zu 20 Jahren Haft verurteilt. Die Verfahren gegen Ver- antwortliche aus der deutschen Wirt- schaft endeten entweder mit geringen Strafen(Flick, Krupp, I6 Farben) oder wurden mit der beginnenden Wieder- aufrüstung der BRD im Kalten Krieg eingestellt.

Den überlebenden ZwangsarbeiterIn- nen wird bis heute sowohl die Aner- kennung als NSVerfolgte als auch die Entschädigung für die Zwangsarbeit verweigert. Entgegen den eindeutigen Formulierungen im Nürnberger Vrteil verfolgte die BRD die Strategie, das Zwangsarbeitssystem nicht als natio- nalsozialistisches Unrecht zu werten, sondern alsKriegsunrecht. Die Zwangsarbeiterlnnen könnten keine Ansprüche auf Entschädigung stellen, so die Argumentation, da Ansprüche aufgrund von Maßnahmen unter Kriegs und Besatzungsbedingungen- woꝛu eben die Zwangsarbeit gezählt wurde- nach internationalem Recht nur von Staat zu Staat geltend zu ma- chen seien. Die Zwangsarbeit begrün- de also keine persõnlichen Ansprüche gegen den deutschen Staat und die

zit. nacht Christine Krause:Wiedergutmachung und Entschädigung. Die Auseinan- dersetzung nach 1945 in VVN/BdA Kreisvereinigung Esslingen(Hg.)Räder müssen rollen für den Sieg Zwangsarbeit im Pritten Reich? Stuttgàrt 2000, S. 161 172 8. 161