Heft 
(1999) 1/1999. August 1999
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Lagergemeinschaft Auschwitz- Freundeskreis der Auschwitzer

Bewältigung'(S.80): Das Amnestiege- set?z vom 31.12. 1949, dasWieder- eingliederungsgesetz nach Art 131 GG' Straffreiheitsgeset? vom Sommer 1954' Schätzungen, so Frei, gehen da- von aus, daß bereits von dem Amnestie- gesetz von 1949 zehntausende NS-Täter profitierten, daß mehr als dreihundert- tausend Beamte und Berufssoldaten, oftmals erheblich politisch belastet, aufgrund des Wiedereingliederungsge- setzes in den öffentlichen Dienst wie- deraufgenommen wurden. Als beson- dere Regelung des Amnestiegesetzes erwähnt Frei, die darin enthaltenen Angebote zur Ilegalen-Amnestie Diese garantierten solchen Personen, die sich unter falschem Namen, mit falschen Papieren oder ohne polizeiliche Mel- dung in der Bundesrepublik aufhielten, Straffreiheit, wenn eine Höchststrafe von fünf Jahren Haft nicht überschrit- ten werde; eine vergleichbare Regelung enthielt auch das Straffreiheitsgesetz von 1954. Wenngleich die Lahl dieser Il- legalen nur unzuverlässig geschätzt werden konnte(die Lahl von achtzig- tausend wurde seinerzeit genannth), blieb der Erfolg dieses mehr als groß- zügigen Amnestieangebotes aus: Nicht mehr als eintausenddreihundert II- legale' meldeten sich. Die Vermutung liegt nahe, daß diejenigen, die sich nicht meldeten, dies aus Furcht davor taten, wegen NS-Verbrechen zu hohen Strafen verurteilt zu werden.

Frei läßt wenig Zweifel daran, daß der politische und moralische Preis für Integration und Loyalität der ehemali- gen NSBliten zu hoch war: Mittelbare Folgen dieser Politik waren so läßt sich heute rückschauend formulieren- diejenigen Verdrängungsstandards, die eine Auseinandersetzung mit der NS- Vergangenheit erschwerten und noch erschweren: Das durch diese ,beden- kenlose wie populäre'(Frei) Vergan- genheitspolitik erzeugte öffentliche

Bewußtsein, die Verantwortung für die Verbrechen des Dritten Reiches' Hitler und einer kleinen Clique zuzuschieben, exculpierte gleichzeitig die Deutschen insgesamt als politisch Verführte' und O

Keine Aufarbeitung

Auf der Grundlage des summari- schen Befundes von Frei geht Herbert (NSBliten in der Bundesrepublik') detaillierter der Frage nach, ,welche Bedeutung die NS-Eliten während der Aufbauphase der BRD hatten, welche reale Bedrohung von ihnen ausging, wie ihnen angehörende Einzelpersonen ihren Lebenswege gestalteten' Diesem Fragekomplex nähert sich Herbert mit einer hellsichtigen Definition von NS- Eliten' und vier Skizzen, typischer' Le- bensläufe(Karl Kaufmann, Bernhard Baatz, Dr. Werner Best, Dr. Ludwig Losacker). Herbert zeigt auf, wie sich- noch unter alliierter Kontrolle- die Verfolgung von NS-Eliten darstellte, beschreibt die entscheidenden Verän- derungen, die mit Gründung der Bun- desrepublik begannen, zeigt dann je- doch, welche Abgrenzungen gegenüber Bestrebungen ehemaliger Nazis unter- nommen wurden, politischen Finfluß zu gewinnen: Das Verbot der neonatio- nalsozialistischen SRP durch die Bun- desregierung im Jahr 1952 und die In- tervention der Besatzungmächte, die den Kreis ehemaliger Nazifunktionäre um Werner Kaufmann(ehemaliger Staatssekretär von Joseph Goebbels) 1953 durch Verhaftung auflösten. Fomit, so Herbert,wurde die politi- Sche Betdtig ung ehemaligerspitzenna- zis in explizit neonationalsozialisti- Schem Finne öfentlich als nicht tole- ranafahig diskriminiert(Herbert, 8. 107). Das Angebot der Bundesregierung an die ehemaligen NS-Fliten war somit also formuliert:Beinahe vollständi- ge Soziale und wirtschaftliche Reinte-