Heft 
(1998) 1/1998. April 1998
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Lagergemeinschaft Auschwitz- Freundeskreis der Auschwitzer 31

so niedlich sehen wir die Dinge in der Tat nicht- sondern es geht darum, mit Komatösen Patienten klinische Studien durchzuführen, die theoretisch auch geeignet sind, das Leben eimes Patien- ten zu verkürzen und ihm Schaden zu zufügen, das ist überhaupt keine Frage. Wer sich zur Durchführung an Expe- rimenten an Patienten entschließt, muß sich auch darüber im Klaren sein, daß so etwas nicht ausgeschlossen ist und auch täglich passiert.*

Nicht-einwilligungsfähige Menschen sollen sozialverpflichtet werden

Daß der Bedarf an Versuchsperso- nen zunimmt, hängt nicht zuletzt mit der Entwicklung gentechnisch herge- stellter Medikamente zusammen(hu manidentische Wirkstoffe). For- schungshindernissse sollen reduziert, Handlungsspielräume erweitert, nicht- einwilligungsfähige Menschen sozial- verpflichtet werden.

Daß die Suche nach Probanden für Großversuche wertvolle Zeit bei For- schungsprojekten koste, bedauern Me- diziner wie Professor Siegfried Kanow- ski von der Hirnliga e.V. und der Ver- band forschender Arzneimittelherstel- ler beklagt, Deutschland habe als Standort für klinische Versuche'deut- lichen Nachholbedarf' gegenüber Mit- bewerbern.

In der Bioethik-Konvention ist die Keimbahn-Intervention verboten, doch aufgrund juristischer Auslegung sind noch einige Hintertürchen offen.(Er-

läuternder Bericht besitzt keine Ver- bindlichkeit, so der Vizepräsident des Fenkungsausschusses im März 1977.) Bei der Keimbahn-Intervention findet eine Manipulation an menschlichem Ei oder der Samenzelle bzw. deren Vor- läuferzellen statt und führt somit zu Auswirkungen auf alle nachfolgenden Generationen. Da diese Methode schon technisch nur enorm schwer behersch- bar und mit rein praktischen großen Risiken verbunden ist, stellt sich die Frage, ob der Mensch jemals über das Erbgut von künftigen Generationen entscheiden soll. Hinzu kommt, daß sich die Keimbahn-Manipulation am Menschen nicht erforschen läßt, ohne daß massenhaft menschliche Embryo nen vernichtet werden. Um die Metho- de zu entwickeln, müssen manipulierte Embryonen entweder in die Gebärmut- ter einer Frau eingepflanzt und hinter- her wieder entfernt werden(die Frau als EFxperimentierkörper) oder sie müßten in genetisch veränderte Tiere eingepflanzt werden, um den Erfolg des Experimentes zu testen. Dies ver- stößt grundsätzlich gegen ethische Prinzipien. Für diese Forschungsvorha- ben würde man keine Frauen finden, die sich freiwillig zur Verfügung stel- len. Welche mögliche Probanden wür- den sich dann noch anbieten?

»Gefährdet ist der Demokratie-Standort'

Nach massiven Protesten gegen Tier- versuche wird jetzt der Mensch zum Versuchsobjekt erklärt. Gestützt wird

* Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, daß der Betreffende die gesetzmäßige Fähigkeit haben muß, seine Einwilligung zu geben, in der Lage sein muß, eine freie Entscheidung zu treffen. unbeeinflußt durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder eine andere Form der Beein- flußung oder des Zwanges und genügend Kenntnis von und Finsicht in die Bestand- teile des betreffenden Versuches haben muß, um eine verantwortliche und aufge- klärte Entscheidung treffen zu können.(Allgemeine Richtlinien über die Zulassung ärztlicher Experimente an Menschen, 20.8.1947, auf die sich Jay Katz bezieht.)