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(1998) 1/1998. April 1998
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32 Lagergemeinschaft Auschwitz- Freundeskreis der Auschwitzer

diese Position unter anderem von der Philosophin Ursula Wolf von der Frei- en Universität Berlin:'Wie können Versuche an Tieren zulässig sein, wenn eine entsprechende Behandlung von Menschen, die in ihren geistigen Fähig- keiten auf einer Ebene mit den Ver- suchstieren oder sogar darunter stehen, abgelehnt wird?(..) Versuche an schwachsinnigen Menschen sind in der Tat an und für sich moralisch zuläs- sig.(Vrsula Wolf. Das Tier in der Mo- ral, FfM 1990)

So wird mehr als fünfzig Jahre nach dem Euthanasieprogramm der Nazis erneut über den Lebenswert Behinder- ter diskutiert, sogenannte'menschen- verbrauchende Forschung' in der Me- dizin als nützlich für die Gesundheit kommender Generationen gerechtfer- tigt. Medizinische Experimente an KZ- Häftlingen, Kriegsgefangenen, Psycha- triepatienten, zum Tode Verurteilten, geplant und ausgeführt von der Blite der Mediziner, einschließlich Arzten, die sich profilieren wollten, sind ein gutes Lehrbeispiel dafür, was Forscher tun, wenn ihnen die entsprechende Zu- stimmung und Absicherung geboten wird. Der Autor Ernst Klee hat in sei- nen Büchern Guletzt'Auschwitz, die NS-Medizin und ihre Opfer, 1997) kon- kret berichtet, was machbar war und wie geforscht wurde. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft(PF6) hat die meisten Medizinverbrechen im Dritten Reich mitfinanziert.

In einer denkwürdigen Denkschrift »Forschungsfreiheit-Ein Plädoyer für bessere Rahmenbedingungen der medi- zinischen Forschung in Deutschland'? klagte 1906 die DFG über eine angebli- che zunehmende Behinderung der For- schung durch Gesetze, durch Bürokra- tie und eine allgemeine Forschungs- feindlichkeit. Nicht erwähnt wird, daß zum Beispiel Tier- und Datenschutz allgemein akzeptierte Werte schützen.

Behauptet wird eine Behinderung der Forschung beispielsweise beim Gentechnik- und beim Embryonenfor-

schungsgesetz. In der PFGSchrift wird der Gesetzgeber aufgefordert,

endlich einen'Ausgleich zwischen kol- lidierenden Grundrechten zu schaffen,

also zum Beispiel zwischen dem Grundrecht auf Leben und Unver- schrtheit des Finzelnen und dem

Grundrecht der Forschungsfreiheit?.

Erwin Chargaff, Naturwissenschaft- ler und Philosph, hat schon 1979 mit der skrupellosen Wissenschaft von heute abgerechnet und ihr vorgewor- fen, die ihr gesetzten Grenzen über- schritten zu haben: Nicht der'Wirt- schafts- und auch nicht der'Wissen- Schaftsstandort ist gefährdet, gefähr- det ist der'Demokratiestandort?.

Auch das durch Krankheit, Behinde- rung oder Tod gezeichnete Leben hat als menschliches Leben eine unverlier- bare Würde. Die unselige Vergangen- heit, in der eugenisches Gedankengut in das Programm des NSStaates aufge- nommen wurde, lehrt uns: Wer einmal den Wert menschlichen Lebens einem ideologischen Ziel, und sei es dem »Glück der Eltern, dem Wohl des Staates oder einer Rasse unterordnet, der wird auch bald bei anderen Gele- genheiten den Lebensschut? lockern und Leben zur Disposition stellen.

Der Vorstand der Lagergemein- Schaft Auschwitz- Freundeskreis der Auschwitzer hat sich dem Aufruf der Initiative»Bürger gegen Bioethik' die Konvention nicht zu ratifizieren ange- schlossen. Mit der'Kritik-Koordinati- on zur geplanten Bioethik-Konventi- on' kann über die Wissenschaftsjour- nalistin Ursel Fuchs, Kaiser-Wilhelm- Ring 19 in 40545 Düsseldorf, Tel/Fax 021 1551037, Kontakt aufgenommen werden.