28 Lagergemeinschaft Auschwitz- Freundeskreis der Auschwitzer
braucht keine Macht, um die Wahrheit zu sagen' den Inhalt so rechtzeitig an die Gffentlichkeit brachten, daß sich zuerst die geplante Verabschiedung im Sommer 1994 heftig verzögerte und der Entwurf dann im Oktober 1994 vom Buroparat nicht angenommen, sondern an die Ausschüsse zurücküberwiesen wurde.
»Forschungsfreiheit“ contra Bürgerrechte
Die Konvention wurde acht Jahre unter Ausschluß der nationalen Parla- mente von einem Lenkungsausschuß erarbeitet. Der war mit circa 80 Mini- sterialbeamten und Experten, darunter vier Deutschen, besetzt, hatte zwar kei- nen parlamentarischen Auftrag war aber mit full legal status ausgestattet.
Es geht um Forschung an nicht- einwilligungsfähigen Menschen oder an solchen mit verminderter Ge— schäftsfähigkeit, Behinderten, Geistes- kranken, Altersdementen, Kindern (Art. 17), es geht um Fingriffe in das menschliche Erbgut(Art. 13), um Em- bryonenforschung bis zum 14. Tag(Art. 18), um die Freigabe von Gentests und ihrer Ergebnisse an außermedizinische Bereiche(Art. 12) und es geht um Zu- griff auf Versuchspersonen für biome— dizinische Experimente sowie auf Ge— ber von Organen und Gewebe(Art. 19).
Die parlamentarische Versammlung des Europarates äußerte am 2. Februar 1905 detaillierte Kritik am Konventi- onsentwurf und verlangte Kkonkrete Verbesserungen. Auch bei Anhörung im Deutschen Bundestag am 17. Mai 1995 wurden wesentliche Bedenken vor- getragen, die im Beschluß am 29. Juni 1995 ihren Niederschlag fanden.
Bei der nach zigtausendfachen Pro- testen und parlamentarischen Inter- ventionen erarbeiterte Neufassung fiel der Lenkungsausschuß wiederum
durch Geheimniskrämerei auf. Erst nach einer erneuten Indiskretion wur- de im November 1905 deutlich, daß am Kern des Entwurfs nichts geändert werden sollte, an den kritisierten Zie- len für eine ungehinderte Wom Steuer- Zahler mitfinanzierten) Forschung und den Zugriff auf das notwendige Ma- terial' sowie den freien Datenverkehr festgehalten wurde.
Vergleicht man die Neufassung mit
dem Protokoll vom 4. Mai 1995, in denh
alle Anderungsanträge und Diskussio- nen aus den Ländern des Europarates festgehalten sind, dann erhält man den Eindruck, daß es dem Kenkungsaus- schuß in erster Linie darum ging, der biomedizinischen Forschung möglichst große Freiräume durch gut verklausu— lierter Finschränkungen von Bürger- rechten zu verschaffen.
Gegen die Stimme Deutschlands be— schloß der Lenkungsausschuß im Juli 1996 einen vorläufig endgültigen Kon- ventsionsentwurf. Er wurde im Sep- tember 1996 zusammen mit einer erst- maligen deutschen Arbeitsübersetzung den Abgeordneten des Bundestages zu- gänglich gemacht. Inzwischen hat sich eine breite Protestbewegung gebildet. unter anderm organisiert in der inter— nationalen Initiative Bürger gegen Bicethik“. Auch das Europäische Parla- ment kritisierte im September 1996 der Konventionsentwurf und forderte An- derungen betreffend der Zulassung der Forschung an nicht-einwilligungsfähi- gen Menschen, des Embryonenschut- zes, der KeimbahneIntervention und der Weitergabe von genetischen Tester- gebnissen.
Die Parlamentarische Versammlung des Europarates schlug am 26. Septem- ber 1996 in einer Stellungnahme eben- falls Anderungen vor. Gleichzeitig wurde beschlossen, daß der vom Mini- sterkomitee verabschiedete Text vor seiner Genehmigung erneut der Parla-


