Lagergemeinschaft Auschwitz-Freundeskreis der Auschwitzer 19
bung an beiden Eingängen die Aktio- näre erwartete. Selbst aus Frankreich kam ein Kleinbus mit ehemaligen Zwangsarbeitern.
Das Demonstrationsgeschehen wur- de von vielen Fernseh-, Rundfunk- und Presseteams begleitet und am gleichen Tag veröffentlicht. Peinliche Diskus- sionen mit Einzelaktionären und Ban- kenvertretern waren genauso zu beob— achten wie ein großes Polizeiaufgebot weiträumig vor und an dem Gebäude, sowie eine private Hilfstruppe im Ge- bäude. Der Hintereingang war überwie- gend von einer großen Anzahl junger Mitbürgerlnnen besetzt. Bei diesen gab B zungskette mit der Polizeikette kolli- dierte. Man wurde an den Zusammen- hang zwischen I6 Farben und Blut er- innert.
Wir, als kritische Aktionäre erkenn- bar, mußten besondere Eingangskon- trollen über uns ergehen lassen. Pein- lich genaues Abtasten, Filzen aller Ta— schen, Abgabe einer Handvoll Mittei- lungshefte der Lagergemeinschaft Auschwitz(als verbotenes Propaganda- material!), Durchwühlen der Butter- brote und selbst Offnen der Thermos- kanne schufen ein merkwürdiges Kli- ma mit der Frage vor wem und was die I6 Farben Angst hat. Oder haben die ein schlechtes Gewissen, was kaum an- zunehmen ist.
Die Versammlung selber war geprägt von mutigen Demonstranten, denen Zettel mit der Aufschrift*16 Farben sofort auflösen!“ brutal entrissen wer- den, die nach Pfui-Rufen oder Pfiffen aus dem Saal geworfen werden und die von älteren Herrschaften angepöbelt werden. Der Aufsichtsratsvorsitzende, Rechtsanwalt Ernst C. Krienke, ließ auch keinen Zweifel aufkommen, daß er»aufräumen'' werde. Der stumme Protest eines kritischen Aktionärs am Redepult durch Hochhalten eines Flug- blattes wurde von den schwarz unifor- mierten Saalordnern im Polizeigriff mit Geschrei beendet. Fragen— egal
von wem- nahm man entgegen, um sie gesammelt“' und zensiert zu beant- worten oder auch nicht. Politische Sta— tements, die auf Zusammenhänge im Dritten Reich hinweisen, wurden in der Regel nach kurzer Zeit mit dem Hin- weis'dies gehöre hier nicht her? abge- blockt.
Aktienrecht und politische Forderungen
Der Verfasser konnte sich jedoch Gehör verschaffen, indem er eine Stel- lungname zu seinen schriftlich vorlie— genden Anträgen auf das Aktiengesetz be?Zogen abgab. Der Kern ergibt sich aus dem folgenden Redeauszug:'Sie (die Liquidatoren) haben massiv gegen Paragraph 268(1) Aktiengesetz versto- ßen. Dort heißt es unmißverständlich: Die Abwickler haben die laufenden Geschäfte zu beenden, die Forderun- gen einzuziehen, das übrige Vermögen in Geld umzusetzen und die Gläubiger zu befriedigen' Dem sind sie in kein- ster Weise nachgekommen. Gläubiger sind u.a. die Zehntausenden und ihre Angehörigen, die zu Zwangsarbeit und Qual im Dienste der Gesellschaft schuften mußten. Die wenigen Uberle- benden und die Angehörigen der vie- len, die ihr Leben lassen mußten, das sind die im Sinne des Pragraphen 268(1) AktG zu befriedigenden Personen. Pa- ragraph 271(1) sieht vor, daß das nach der Berichtigung der Verbindlichkeiten
verbleibende Vermögen der Gesell- schaft unter die Aktionäre verteilt
wird'. Hierzu kann es aber nicht kom- men, da die Entschädigungen für bru— tale Ausbeutung und vielfältigen Tod in keinem Verhältnis zu dem tatsäch- lich verbleibenden Vermögen stehen. Das Vermögen reicht nicht, um die Op— fer auch nur teilweise in die Nãhe einer Wiedergutmachung zu bringen. Für Aktionäre kann also nichts übrig blei— ben. Vielleicht spekulieren einige von diesen, daß sich durch biologischen Abgang' der schon sehr alten letzten


