Heft 
(1995) 1/1995. April 1995
Einzelbild herunterladen

Lagergemeinschaft Auschwitz-Freundeskreis der Auschwitzer

29

entzogen haben, gelten bis heute als vor- bestraft. Materielle Entschädigung ver- wehrten Behörden, Gerichte und Regie- rungen im Nachkriegsdeutschland fast al- len Betroffenen. Mal verschanzten sich die Beamten hinter den hohen bürokrati- schen Hürden. Meist erklärten sie die Ur- teile für rechtmäßig. So verbringen die meisten der wenigen Uberlebenden ihr Alter nicht nur krank wegen der erlitte- nen Qualen; etliche sind auch noch arm, sie nach Jahren im Strafbataillon,

Zuchthaus oder K?Z kaum arbeitsfähig wa- ren oder weil sie als Drückeberger geäch- tet am Rande der Gesellschaft standen. Das stimmt besonders bitter, wenn man bedenkt, wie viele NSJuristen hohe Ren- ten beziehen.

CDU/CSU und Teile der FDP überhö- ren bislang die verzweifelten Bitten der Opfer, ihnen die verlorene Ehre offiziell wiederzugeben, ihren Lebensabend finan- ziell ein wenig zu erleichtern. Wohl weil sie dahintereine Anklage gegen die gan- ze männliche Kriegsgeneration wittern, wie ein ehemaliger Deserteur formuliert, schmettert die Koalition jeden Antrag der Opposition ab. So verhindert die Regie-

rungsmehrheit seit Jahren, daß der Bun- destag die Urteile gegen Fahnenflüchtige, Kriegsdienstverweigerer undWehrkraft- zersetzer pauschal brandmarkt und die Entschädigung großzügiger regelt Jah- re, in denen bereits etliche Verfolgte gestorben sind.

Wie ein Kartenhaus zusammengebro- chen ist die Argumentation der Gegner einer umfassenden Rehabilitierung. Jeder Betroffene, sagen sie, solle doch selbst un- tersuchen lassen, ob das Urteil gegen ihn rechtswidrig war. Dabei haben Militär- historiker längst nachgewiesen, daß die Entscheidungen der Wehrmachtsrichter grundsätzlich Ausdruck einer Terrorjustiz gewesen sind. Außerdem kann man den oft gebrechlichen Uberlebenden die auf- wendigen und langwierigen Einzelfallprü- fungen nicht zumuten.

NS-Opfer müssen keine Widerstands- kämpfer gewesen sein, um Genugtuung

beanspruchen zu können. Diesen Spruch des Bundessozialgerichts sollten jene Unionschristen zur Kenntnis nehmen, die nur Helden, nicht aber normale Menschen mit Todesangst und Abneigung gegen das Töten für entschädigungswürdig halten. Daß Desertion auch andernorts strafpar ist, stärkt die Position der Koalitionäre mitnichten. Sich dem völkkerrechtswidri- gen Krieg eines Unrechtssystems zu ver- sagen, ist etwas anderes, als der Armee einer Demokratie davonzulaufen. Die Ur- teile aufzuheben hieße keineswegs, alle Kriegsteilnehmer zu diffamieren, wie Kon- Servative behaupten. Bei der Rehabilitie- rung geht es allein um die Frage, ob den Betroffenen NS-Unrecht widerfahren ist.

Ubrigens könnte sich die Regierungs- mehrheit auf ihre eigene Tradition stüt- zen: Die Urteile des Volksgerichtshofes und der Erbgesundheitsgerichte erklärte der Bundestag in einem politischen Sinne pauschal für nichtig. Er verwarf die Waldheimer Urteile des SED-Regimes, obwohl sie auch nationalsozialistische Kriegsverbrecher betrafen. Er bezeichne- te die Urteile der DDR-Gerichte gegen Wehrdienstverweigerer als in der Regel unrechtmäßig, obgleich die DDR anders als Nazi-Deutschland dieses Delikt nicht mit dem Tod ahndete. So richtig der Um- gang des Parlaments mit diesen Richter- Sprüchen war, so falsch liegt die Koa- lition, wenn sie die Wehrmachtsjustiz schont.

Die Koalition darf die Opfer der NS- Militärgerichte nicht länger mit unver- bindlichen Bekundungen des Mitleids ab- zuspeisen versuchen, die vor den Behör- den wertlos sind. Der Bundestag muß die Opfer schnell ausdrũcklich rehabilitieren, ihre Entschädigung gesetzlich erleichtern und ihnen fiskalisch ist das bei weni- gen hundert Uberlebenden kein Problem eine angemessene Rente einräumen. Diese Minimalia schuldet das Parlament den Opfern und sich selbst, will es nicht mit dem Vorwurf in die Geschichte eingehen, es habe die Menschen ein zwei- tes Mal bestraft.