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(1995) 1/1995. April 1995
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28 Lagergemeinschaft Auschwitz- Freundeskreis der Auschwitzer

rechtens geurteilt, wo es um den Schutz der Zivilbevölkerung gegangen sei. Eine pauschale Aufhebung der Urteile wegen Fahnenflucht würde zudem jene Soldaten, die bei der Stange geblieben sind, ins Unrecht setzen. Der ehemalige Bundesminister Rupert Scholz begründete seine Ablehnung mit der Ansicht, daß nicht alle Deserteure aus Protest gegen den Angriffskrieg der Nazis geflohen seien.

Volker Beck(Bündnis 90 /Grüne) verwies auf die Gesetzeslage, wonach Einzelanträge auf Entschädigung nicht danach entschieden werden dürf- ten, aus welcher Motivation heraus der Wehrmachtsdeserteur gehandel habe. Die wenigen hundert Uberlebenden müßten endlich von dem Make des Drückebergers befreit und entschädigt werden. Es sei unakzeptabel, den Opfern mit Rücksicht auf die Gefühle anderer Wehrmachtssoldaten die Rehabilitierung zu verweigern.

Volker Kröning(SPD) argumentierte, es grenze an Rechtsverweigerung, daß Opfer der NS-Justiz bis heute als vorbestraft gelten und keine Entschä- digung erhielten.

Zur Frage der Wehrmachtsdeserteure dokumentieren wir im folgenden einen Kommentar zur erwähnten Bundestagsdebatte(Frankfurter Rund- schau vom 3. April 1995) und eine Stellungnahme des DParmstädter Si- gnals, die Thomas Fürst erläutert.

Kommentar

Frankfurter Kundschau, 3.4.*95

Die Zweite Strafe

von Ferdos Forudastan mit den Verfolgten des Faschismus

sich geladen hat. 3 i iRi ben in rechtsstaatswid-

Der Bundestag hat eine seltene Chance. Nazi-Richter ha Er kann den großen Worten im 50. Jahr rigen Verfahren gegen Deserteure,

der Befreiung Deutschlands vom Natio- nalsozialismus eine Tat folgen lassen, die viel bewirkt und kaum etwas kostet. Ent- Scheidet das Parlament, die Opfer der NS- Militärjustiz zu rehabilitieren und zu ent- schädigen, bekommen einige hundert Menschen endlich, was ihnen seit Kriegs- ende zusteht. Entschließt sich die Koali- tionsmehrheit zu dem überfälligen Schritt, tilgt sie wenigstens einen Teil der Schuld, die Bonn beim schäbigen Umgang

Kriegsdienstverweigerer undWehrkraft- zersetzer über 30000 Todesurteile ge- Sprochen. Etwa 22 000 wurden vollstreckt, der Rest in Haftstrafen umgewandelt, an denen ungezählte Verfolgte starben. Mehr als 100 000 Menschen sperrten die Wehr- machtsjuristen ein. Bis auf gan?z wenige Ausnahmen warten die Opfer noch immer vergeblich auf Genugtuung.

Ehemalige Soldaten, die sich dem ver- precherischen Angriffskrieg der Nazis