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(1994) 4/1994. Dezember 1994
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Lagergemeinschaft Auschwitz-Freundeskreis der Auschwitzer

Immer noch vorbestraft Publikation über die Opfer der NSMilitärjustiz erschienen

Wãhrend Kriegsdienstverweigerer, die in der DDR bestraft wurden, mitt- lerweile Anspruch auf Fntschädigung haben, gelten die Desserteure und Kriegsdienstverweigerer der Nazizeit immer noch als vorbestraft.

n Bonn legten die Bundesvereini-

gung Opfer der NSMilitärjustiz

e. V. und die Geschichtswerkstatt

Marburg e. V. erstmals eine Studie mit Zeitzeugenintervievs von Uberle- benden der NSMilitärjustiz vor(Dem Vode entronnen), die von der Heinrich- Böll-Stiftung initiiert und finanziert wurde. Viele der Interviewpartner ha- ben zum erstenmal in der Offentlichkeit über ihre Wehrdienstverweigerung und Desertion berichtet. Nicht nur in der Gesellschaft, sondern auch in den Fami- lien der Deserteure und»Wehrkraftzer- Setzer wurde das Thema tabuisiert: be- fürchteten sie doch bis heute, als Drückeberger, Feiglinge oder Vater- landsverrãter diffamiert zu werden. Noch immer dürfen Kommandeure der Bundeswehr sagen, daß Deserteure der Wehrmacht die Ehre deutscher Soldaten befleckt hãtten.;Es gab keine NSMili- tãrjustiz. Es gab eine Kriegsgerichtsbar- keit der Deutschen Wehrmacht, die auf rechtsstaatlich nicht zu beanstandenden förmlichen Gesetzen beruhte«, Schrieb kürzlich Generalmajor a. D. Dr. Jürgen Schreiber als Präsident der Deutschen Soldatenverbände an die Bundesver- einigung Opfer der NSMilitärjustizs. Unteroffizier Schreiber, dessen Vater Generalrichter beim Reichskriegsge- richt war, hatte selbst in den letzten Kriegswochen seinen vlieben Pappi ge- beten, die Beziehungen spielen zu las- sen, damit er nicht noch von der prak- tisch nicht mehr existenten Luftwaffe in

die Infanterie ⁊um Kãmpfen abgeordert wurde.

Die Herausgeber appellieren an den Deutschen Bundestag, die Todesurteile der NSMilitãrjustiz wie zuvor die Ur- teile des Volksgerichtshofes als Aus- druck der Nazi-Terrorjustiz aufzuhe- ben. Auch das Bundessozialgericht hat- te in einem Einzelfallurteil im Jahre 1990 den Gesetzgeber aufgefordert, die To- desurteile der Militärjustiz als Aus- druck der Nazi-Terrorjustiz zu brand- marken. Nach dem Stand der heutigen wissenschaftlichen Forschung wurden von 50 000 verhängten Todesurteilen ca. 20 000 bis 25 000 vollstreckt. Zum Ver- gleich: England hat während des zwei- ten Weltkrieges 40 Todesurteile- darun- ter 36 wegen Mordes- vollstreckt. Lud- wig Baumann, Vorsitzender der»Bun- desvereinigung Opfer der NSMilitãrju- stiz«, überlebte zwar das Todesurteil der Nazis, mußte aber zwölf Jahre im Zuchthaus verbringen und blieb deswe- gen, wie die anderen Opfer, nach dem Kriege bis heute vorbestraft.

Die Union und F.D. P werden Pro- bleme bekommen, den Opfern und der Offentlichkeit zu erklären, warum Kriegsdienstverweigerer, die in der DDR verfolgt wurden, seit dem 1. Un- rechtsbereinigungsgesetz für SED-Un- recht Anspruch auf eine Entschãdigung haben, Deserteure und Kriegsdienstver- weigerer der Nazizeit jedoch nicht.

Ingo Zander

aus der Wochenzeitung'Freitag vom 8. Juli 1994,§. 4