20 Lagergemeinschaft Auschwitz-Freundeskreis der Auschwitzer
des Staatlichen Auschwitz-Museums „Pro Memoria“, Heft 15, publiziert.
Fragwürdige Zitierweise Die spärliche Verwendung von Quel- lenangaben verwundert vor allem in Kapitel 6, in dem viele Zitate ohne jeg- liche Angabe der Fundstelle zu finden sind(Anm. 331; auf den 8. 222 bis 257 ist dies insgesamt 10 mal der Fall). An anderen Stellen wird einmalig die Quelle benannt, um schließlich auf den folgenden Seiten mehrmals Zitate oh— ne Quellenangaben abzudrucken (Anm. 332 i. Vm. S. 230240, S. 244-243).
Durch diese Methode ist nur schwer erkennbar, dass an einigen Stellen die übersetzten Zitate vom Original erheblich abweichen(8. 245). Die Autoren bleiben viele Bele- ge schuldig, pauschalisieren(„Ein Zeuge berichtete“, S. 242) oder ver- weisen auf andere Quellen als jene, auf die sie sich stützen(Anm. 319). Teilweise erzählen sie auch Zeugen- berichte nach, ohne eine Fundstelle zu benennen(Anm. 325).
Die Angaben der verwendeten Archivmaterialien des vaatichen Museums Auschwit?(APMO) und der National Archives in London (NA) sind für Keser, die die Signatu- ren nicht kennen, nicht aufschluss- reich. Hinweise auf deren Inhalt wären hilfreich. Gleiches gilt für die unbestimmte Angabe„Akte A 5. 129“ aus dem Moreshet Archiv(S. 378). Die korrekte Signatur lautet„D 5. 120“ und betrifft ein Informations- bulletin des Internationalen Ausch— wilz-Kommitees mit dem Artikel„ Die
Mddchen von Union- Werken“ ſsic.
Die Archivalien aus dem Ausch- wit?-Museum(S. 382 f.) werden zu- dem unprãzise oder unvollständig zi- tiert, alle Zeugenaussagen aus dem Archiv Vad Vashems(S. 382) oder dem Moreshet Archiv(S. 383) werden ohne Seitenangaben zitiert. Unter den genannten Vad Vashem-Zeugen- berichten fehlen insbesondere die frühen Aussagen von Sonderkom- mando-Uberlebenden. Die einzige erwähnte Aktensignatur aus den Londoner National Archives(S. 383) wird sowohl der Aussage des SS- An- gehörigen Fran? Hössler(S. 332, Anm. 4) als auch der Uberlebenden— Aussage von Morit? Rosenblum zu— geordnet(S. 40, Anm. 39).
Die Angaben zu den Zeugenaus- sagen im Archiv von Gideon Greif Ssind unbrauchbar, da nicht erkennbar ist, auf welche Interviews sich die Na- mensnennungen konkret beziehen (Datum und Ort) und wer das Inter- view durchgeführt hat(Z. B. im Fall von Daniel Bennahmias, der von Greif nicht interviewt worden war). Bei den Quellenangaben ist zudem nicht nachvollziehbar, auf welche Stellen in den Interviews die Autoren verweisen, jegliche Seitenangaben von Abschriften oder Time-Codes von Aufnahmebändern fehlen. Be- hauptungen und Zitate können so nur schwer überprüft werden. Zahlreiche Ubersetzungs- und Interpretations- fehler im gegenständlichen Werk ma- chen dies allerdings notwendig. Wis- senschaftlichen Standards genügt die Parstellung insofern nicht. Einer ver-


