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(2009) 1/2009. August 2009
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Lagergemeinschaft Auschwitz-Freundeskreis der Auschwitzer 7

Tadeus? Sobolewicz im Stammlager Auschwitz mit Teilnehmern einer Studienreise der Lagergemeinschaft Auschwitz- FreundesKreis der Auschwitzen

gelegt werden, sondern in erster Linie in der viel allgemeineren õffentlichen Arena einer moralischen Gemein- Schaft. Moral sei gewiss kein Ersat? für Recht, betont Assmann, Moral sei vielmehr eine Ergänzung des Rechts und Antwort auf die Verbrechen, eine Antwort, die zum Teil nachträglich nach Jahrzehnten und Jahrhunderten wirksam werden kann. Mitunter bemühe sich das Rechtssystem, mora- lischen Fragen eine Rechtsform zu geben.Dds Rechtss)stem antwortet damit gewissermaßen auf den Druck des gestiegenen Moralbewusstbeins in der õffentlichen Arena. Zu diesen neu⸗ en Oesetzen gehéren Prinnerungsge- vetze, die die Leugnung des Holo causts, aber auch anderer historischer Vaumata wie der Verschleppung und Alshelitung der Afrikaner als SMlaven nd des Genozids an den Aymeniern inter Strafe stellen. Innerhalh des Rechtssystems linterscheiden sich die-

Se Gesetze jedoch deutlich von ande ren, vie haben einen eher Symholischen Satlus.

Zeugenschaft ist auf Zukunft ausgerichtet

Erneut zitiert Assmann zustim- mend Jay Winter, der moralische Zeu- gen als Menschen kennzeichnet,die ein Gefiihl der Wuit, des Entselzens, der rustration bewahren gegenüher den Lligen, Verstellungen, Umdeutungen oder Beschönigungen ihrer Schmerz- haft erfahrenen Vergangenheit. Zeu genschaft ist offensichtlich auf Zu kunft ausgerichtet, so die Schlussfol- gerung. Demnach erscheine der Zivi- lisationsbruch des Holocaustsals ei- ne epochale und irreversihle zivilisato- rische Schwelle, die die Menschen er- innern und verinnerlichen müssen, um nicht wieder hinter vie zurickzufallen. E andelt sich, mit anderen Worten,