Heft 
(2004) 1/2004. Juli 2004
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Lagergemeinschaft Auschwitz-Freundeskreis der Auschwitzer 11

Für Irmtrud Wojak ist mit den Ur- teilssprüchenGerechtigkeit geübt worden, Soweit das möglich war. Sie räumt jedoch ein, dassein Mensch- heitsverbrechen wie die Vernichtung in Auschwit? mit dem deutschen Strafrecht nicht zu fassen war und ein Sonderrecht für die Völkermorde des NS-Staates der bundesdeutsche Geset?geber nicht in Erwägung gezo- gen hat, so wie schon 1946 das Inter- nationale Tribunal von Nürnberg es gegen dieHauptkriegsverbrecher nicht getan hatte.

Kern der Ausstellung zum 40. Jah- restag des Prozesses sind die vor Ge- richt offenkundig gewordenen Verhal- tensweisen und die Biografien von sie- ben Beschuldigten: Robert Mulka war Adjutant des Lagerkommandanten, Dr. Victor Gapesius Leiter der Apo- theke, Wilhelm Boger und Hans Stark waren Offiziere der politischen Abtei- lung, Josef Klehr war Sanitäter und Oswald Kaduk Block- und Rapport- führer. Am Beispiel dieser sieben An- geklagten wird verdeutlicht, wie die Psychologie der S8 funktionierte, auf welcher Struktur und Methodik die NS-Herrschaft gründete, wie die Konzentrations- und Vernichtungsla- ger organsiert waren und wie die Ver- nichtungabgewickelt wurde.

Neben schriftlichen und Bilddo- kumenten vermitteln besonders die Tonbandmitschnitte vom Prozess be- deutsame Findrücke. Im Orginalton sind sowohl die Rechtfertigungen der Täter wie die Zeugenaussagen von überlebenden Häftlingen zu hören. Sind die Verschriftlichungen der Aus- sagen schon unerhört, so lassen einem diese akustischen Dokumentationen

Robert Mulka, als Adjutant engster Ver- trauter des Lagerkommandanten Höss, in seinem Schlußwort vor dem Gericht:. lege ich gleichzeitig mein weiteres Schick- sul und dusjenige meiner unglücklichen Fumilie vertruuensvoll in die Hdnde des Hohen Gerichtes, und dieses in der tiefen Uherzeugung, dass es Sdmtliche so wahr- haft Schicksalhaften Umstdnde, die mich damals in meine ungliickselige Konikt- luge geführt hahen, his ins einzelne erwgt und heriicksichtigt. Er hatte zwar nach- weislich regelmäßig Zykon B nachbestellt, wollte aberkeine Kenntnis gehabt ha- ben, wofür es gebraucht wurde.

noch mehr erschaudern- einerseits angesichts der geschilderten Grauen und andererseits angesichts der Drei- stigkeit, mit denen die Täter ihre Rol- le verharmlosen.(Zur DVD-ROM des Prozesses siehe Seite 21).

Für die Zeugen bedeutete die Aus- Sage im Prozess eine außerordentliche Belastung. Trafen sie doch im Ge richtssaal mit den Angeklagten auf die Herrenmenschen, die damals in Auschwitz in willkürlichem Handeln über Leben und Tod der Häftlinge entschieden. Zumal nur einige der Be-