Lagergemeinschaft Auschwit? Freundeskreis der Auschwitzer e.V.
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Thies Christopersen und Man- fred Roeder sitzen im Gefangnis, das Buch von W. Stãglich ist verbo- ten. Wird das Problem also auſge- bauscht? Keineswegs. Zu denen. die den Volkermord bestreiten, gehörn auch der Anlageberater und Verle- ger Udo Walendy, der sich darauf Spezialisier hat, Dokumentarpho- tos des Holocaust zu diffamieren. Die von ihm herausgegebene Schrift »Wahrheit fur Deutschland« wurde von der Bundesprũſstelle verboten. lm Juli 1984 wurde die Indizierung auſgehoben. In der Begründung, die das Oberverwaltungsgericht Munster für diese Entscheidung gab, hieß es unter anderem:
»Hinzu kommt, daß den Gegen- stand dieses Buches geschichtliche Ereignisse aus der jungsten Vergan- genheit bilden, aus einem Zeitungs abschnitt, dessen Folgewirkungen deutlich bis in die Gegenwartspoli- ük und die heutigen Auseinander- setzungen hineinreichen und deren wissenschaftliche Beurieilung noch im Fluß ist.« Genau mit diesem Ar- gument versuchen die Vertreter der »Revisionisten«, die auch in ande- ren Lndern, vor allem den USA und Frankreich, immer zahlreicher werden, ihre Thesen der Verharm- losung und Bestreitung der Verbre- chen in Auschwitz und anderen Vernichtungslagern in die Offen- bchkeit zu bringen. Eine der Publi- kationen, die solche Themen ver- breitet, ist die»Deutsche National- zeitung«. Sie ist nach wie vor eine der auflagenstarksten Wochenzei- tungen in der Bundesrepublik und an fast jedem Kiosk erhaltlich.
Daß diese Thesen nicht auf einen relatiꝰ Kkleinen Kreis ewiggestriger Rechtsextremisten beschrankt sind. zeigt das Buch»Die Geschichte der Deutschen« von Helmut Diwald. Diwald ist nicht irgendjemand, son- dern er ist ordentlicher Professor für Geschichte an der Universitat Erlangen/ Nurnberg. In seinem Buch ſinden sich die Satze:»Birke- nau, das zum Komplex von Au- Schwitz gehorte, diente als Lager für diejenigen Haftlinge, die als nicht arbeitsſahig erklart worden waren. Deshalb erreichte hier die Sterblich- keitsquote die hochsten Zifſern.
Am 26. Juli 1942 brach in Birkenau eine verheerende Typhusepidemie aus. Innerhalb von knapp drei Wo- chen starben bis an die ⁊wanzigtau- send Menschen. Das war der Grund. warum sich in Birkenau un- gewohnlich große Einrichtungen fur die Verbrennung der Toten be- fanden.« Diese und andere Aussa- gen mußten zwar in der zweiten Auflage des im Propylaen-Verlag erschienenen Buches korrigier wer- den, doch die erste Auflage ging in die Zehntausende.
2. Bisher konnten nur Juden, die selber ꝛu den Opfern des Holocausi gehörien und deren Angehörige ge- gen derartige Publikationen mit Aussicht auf Erfolg Klage bei Ge- richt einreichen. Das heißt, es blieb bisher den Opfern, die diese unge- heuerlichen Verbrechen erleben mußten und die sie Uberlebt haben. selbst Uberlassen, gegen das Bestrei- ten dessen, was sie selbst hatten er- fahren müssen, gerichtlich vorzuge- nen. Die Frage von Jean Amery »Hat niemand Mitleid mit den UOberlebenden?«, bleibt bestehen. Jean Amery hatte 1978 seinem Uberleben ein Ende gemacht.
Durch die bisherige juristische Regelung wurde nicht-judischen Deutschen, die sich auch betrofſen vom geschehenen Volkermord fuhlten, die Moglichkeit genom- men, gegen die vAuschwitz-Luge« vor Gericht zu gehen. Es wurde den Uberlebenden und ihren Angehöri- gen Uberlassen, sich zu wehren.
Der Streit um die Frage, ob und wie diese Situation ⁊u verãndern sei, reicht in die Zeit der sozialliberalen Koalition zuruck. Die SPD strebte die Schaffung eines Sonderstraftat- bestandes an, der sich gegen das Be- streiten des Volkermordes an den Juden richten sollte. Damals kam der Widerstand aus den Reihen der FDP, denen ein solches Vorhaben nicht ausgewogen genug war. Sie wollten auch das Bestreiten von Volkermord anderer totalitãrer Regime« mit unter Strafe stellen. Nach langem Hin und Her und ei- ner Anhorung zu dem Thema ließ die FDP diesen Finwand ſallen. Auſgrund der noch weitergehenden Bedenken der CDUCSU war es
aber immer eine ofſene Frage, ob ein solcher Gesetzentwurf den Bün- desrat passieren wurde.
1980 legte der damalige Justizmi- nister Vogel einen Gesetzentwurf vor. Doch dann gab es neue Proble- me. Der FDP ging der Entwurf im Hinblick auf das Verbot der Ver- breitung»nationalsozialistischer« Propagandaschriſten, die vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes er- schienen sind, ⁊u weit. In einer zwei- ten Gesetzesvorlage des späteren Justizministers Schmude vurde die- ser Punkt fallengelassen. 1982 wWur- de der Gesetzentwurf vom Kabineu beschlossen. Er wurde an den Bun- desrat weitergeleitet und don mit den Stimmen der CDUCSU re- gienen LAnder abgelehnt.
Zu einer Stellungnahme der so zialliberalen Bundesregierung und einer Abstimmung im Bundestag kam es dann wegen des Regierungs- wechsels nicht mehr. Doch der neue Bundesjustizminister Engelhard brachte den ursprünglichen Geset- zesentwurf der SPD/FDP-Koali- tion, der die Schaffung eines Son- derstraſtatbestandes vorsah, erneut ein. In den folgenden Beratungen wurde das Vorhaben aus den Rei- hen der CDU/CSU, besonders von der GSU, blockiert. Die Frage, ob es überhaupt notwendig sei, einen Sonderstraſtatbestand zu schafſen und die Bestreitung des Volkermor- des an den Juden von Amis vegen zu verſolgen, wurde aufgeworſen. Wenn dies nicht zu umgehen sei. dann musse auf jeden Fall in den Straftatbestand auch das Bestreiten der an»Deutschen begangenen Verbrechen« mit auſgenommen werden.
Ab Marz 1985 wurde die Diskus- sion über ein Gesetzesvorhaben in dieser Angelegenheit verstarkt oſ-
ſentlich eingeſuhn Durth den Druck der SPD-Oppositlon, die
sich dafür einsetzte, daß ein Be- schluß des Bundestages noch vor dem 8. Mai ⁊ustandekommen müs- se, und eine Debatte im Bundestag forderie, waren die Parteien der Re- gierungskoalition gezwungen, Stel- lung 2u nehmen. Der Fraktionsvor- sitzende der CDU/CSU, Dregger. erklarte am 13. Marz 1985, daß Hel- mut Kohl, Theo Waigel und er z*


