wenn ich im Dritten Reich von dem staatlichen Frei- brief für Sadismus Gebrauch gemacht hätte, um die härteste Strafe bitten, oder ich würde um die Möglich- keit bitten, in einem positiven Tun Sühne zu leisten
und etwa mein Leben lang in einem Krankenhaus oder
' Waisenhaus ohne Entgelt arbeiten wollen, um so mei-
nen Seelenfrieden, wenn dies überhaupt möglich ist,
wiederzufinden.
(Dieses Zuschmieren mit Leugnen und die Schuld auf
andere wälzen bringt doch den Angeklagten auch um die mögliche Erfahrung der Gnade. Ich halte die in diesem Prozeß jetzt schon zu spürende Art der Ver-
teidigung für einen schlechten Dienst des Anwalts ge-
:genüber dem Angeklagten. Verteidiger und Seelsorger
;sollten hier identisch sein!
"Die Zeugen, die doch alles Recht zu Haß und Verbitte-
rung hätten, verteidigen oft die Angeklagten viel bes-
ser, als sie sich selbst. Einer sagte mir neulich:„Warum
haben sie nicht soviel Charakter, zuzugeben, was sie getan haben, diese Helden? Ist das, was sie tun, nicht Reden wider besseres Wissen? Alle Sünde kann ver- geben werden, nur nicht die Sünde wider den Heiligen
Geist.“
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