Ruppertshain/Taunus, 7. Juni 1964
Liebe Recha,
hab Dank für Dein Verständnis! Man hört und liest so oft, daß Ihr im Ausland so befremdet seid über die relativ milden Urteile, die unsre Richter in den Prozes- sen gegen frühere SS-Leute fällen. Ihr faßt wahrschein- lich nicht alles ins Auge, was ein Richter heute und hier
dabei ins Auge fassen muß.
Neulich wurde in der Verhandlung ein langes Gut- achten über„suspendiertes Unrechtsbewußtsein” ver- lesen. Es unterscheidet sich von„Rechtsbewußtsein”- dem Glauben an die Rechtmäßigkeit der Tat- dadurch, daß der Handelnde unter anderen Umständen ein Un-
rechtsbewußtsein gehabt haben würde. Dieses Un-
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