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IG-Farben, Auschwitz, Massenmord : Über die Blutschuld der IG-Farben ; Dokumentation zum Auschwitz-Prozess / Hrsg. von der Arbeitsgruppe des ehemaligen Häftlinge der Konzentrationslagers Auschwitz beim Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer in der Deutschen Demokratischen Republik
Entstehung
Seite
126
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arbeitsfähiger KZ-Häftlinge 45 000 Juden in das KZ Auschwitz eingeliefert werden. Unter

diesen 45 000 Personen sollen sich wie es wörtlich heißt ‚bei Anlegung eines zweck- mäßigen Maßstabes... bei der Ausmusterung der ankommenden Juden in Auschwitz un mindestens 10 000 bis 15 000 Arbeitskräfte befinden..

13. Fernschreiben des Chefs des Amtes D Il des WVHA an den Kommandanten des KL Auschwitz vom 26. Januar 1943, 20.50 Uhr, Betreff: Häftlingstransport aus Theresien- stadt für den Arbeitseinsatz bei der Bauleitung und im Buna-Werk.

14. Fernschreiben des SS-Obersturmbannführers Maurer vom WVHA an den Komman- danten des KL Auschwitz vom 2. März 1943. Betreff: Abtransport jüdischer Rüstungs- arbeiter aus Berlin.

15. Fernschreiben des SS-Obersturmführers Schwarz vom Konzentrationslager Auschwitz an das AmtDIIdesWVHA vom 5. März 1943. Betreff: Abtransport jüdischer-

stungsarbeiter. 16. Fernschreiben des SS-Obersturmführers Schwarz vom KZ Auschwitz an das WV- H. Hauptamt, Amtsgruppe D, Oranienburg. Betrefj: Judentransporte aus Berlin, vom M I

15. März 1943. Fotokopien dieser Fernschreiben befinden sich in den Gerichtsakten, Anlageband Ib,

1. Blatt sowie Blatı 5, 6, 7.

die

Diese Dokumente zeugen von der Praxis bei der Durchführung der oben erwähnten ui Aktion. Sie beweisen, daß die arbeitsfähigen Häftlinge in erster Linie für die IG-Farben; benötigt wurden. In dem Fernschreiben Maurers wird der Kommandant des KZ Auschwitz a ausdrücklich angewiesen:Zunächst muß das Buna-Lager auf volle Höhe gebracht werden.= Die Fernschreiben vom 5. und 15. März geben Aufschluß über den Maßstab, der bei den" Selektionen angelegt wurde. So wurden aus dem am 5. März gemeldeten Transport von 1118 Frauen und Kindern lediglich 200 Frauen und aus dem am 15. März gemeldeten Transport tu von 964 Juden nur 365 als arbeitsfähig angesehen. Alle nicht als arbeitsfähig angesehenen st Juden wurden wie es in den Fernschreiben heißt derSB(Sonderbehandlung

.d. Hrsg.) zugeführt, also vergast. pt 17. Vermerk des Lagerarztes des KL Au II betr. Überstellung von 102 Häftlingen am=

31. Januar 1944 vom Lager Au II nach Au III(Buna). Eine Fotokopie dieses Vermerks

befindet sich in den Gerichtsakten, Anlageband 1b, Blatt 159.;

Dieser Vermerk bezeugt, daß selbst ärztlicherseits als arbeitsunfähig bezeichnete Häft-| linge von der SS nach Monowitz überstellt wurden, weil die IG auf neue Arbeitskräfte drängte. N

Alle genannten Schriftstücke geben somit Aufschluß über Tatsachen, welche die all- 2 gemeinen Verhältnisse im Gesamibereich des Konzentrationslagers Auschwitz maßgeblich ti mitbestimmten. Diese Tatsachen erhellen die Atmosphäre, in der die Angeklagten die A

ihnen angelasteten Verbrechen begangen haben. Darüber hinaus geben sie Aufschluß über bestimmte allgemeine funktionelle Zuständigkeiten einzelner Angeklagter.

Deshalb sind diese Tatsachen von entscheidender Bedeutung für die vollständige und umfassende Aufklärung der durch den Eröffnungsbeschluß erfaßten Verbrechen sowie für h deren richtige tatsächliche und rechtliche Beurteilung.

In Untervollmacht si

für Rechtsanwalt Prof. Dr. F.K.Kaul:

gez. Bernhard Strodt Rechtsanwalt