8. Aktennoliz vom 26. Mai 1942 über eine Besprechung vom Abend des 14. Mai 1942, Abschnitt: Gestellung von Häftlingen.
Es handelt sich um den von 1G-Farben-Direktor Dürrfeld gefertigten Bericht über eine ton ihm und anderen Vertretern der IG geführte Besprechung mit dem KZ-Kommandanten Höß. Hier wird der Adjutant des Lagerkommandanten— und das war zu dieser Zeit der Angeklagte Mulka— dafür verantwortlich gemacht, daß der IG-Farben„unter allen Um ständen“ 4500 Häftlinge unter den von der IG gestellten Bedingungen zur Verfügung gestellt werden... Zur Sicherstellung der Kontinuität erhielt der Angeklagte Mulka die Anweisung, daß bei der Einteilung der Kommandos darauf zu achten sei, daß keine allzu großen Verschiebungen durch Krankmeldungen eintreten Der von der IG geforderte An sporn zu größerer Leistung sollte durch ein sogenanntes„„Primitiv- Akkord-System‘“ gegeben werden, das in einer kargen Zusatzverpflegung, in der Errichtung eines Bordells und schließlich in dem lügnerischen Versprechen der Entlassung aus dem KZ bestand. Diese mit dem Angeklagten in ihren Einzelheiten festzulegende Methode zur intensiveren Aus- powerung der Häftlinge wurde sarkastisch als FFF-System(Fressen, Frauen, Freiheit) bezeichnet.
9. Eidesstattliche Erklärung des Charles Joseph Coward vom 24. Juli 1947.
Es handelt sich um die Aussage eines ehemaligen britischen Kriegsgefangenen aus dem Kriegsgefangenenlager Monowiiz, die im Rahmen des Verfahrens gegen die 1G-Farben. Vertreter durch das Amerikanische Militärgericht gemacht wurde Coward hatte als Ver trauensmann seiner Kameraden unter anderem Verbindungen zur 1G-Leitung in Auschwitz sowie zu den bei der IG arbeitenden KZ-Häftlingen. Er hatte sich auch in das KZ Mono- witz selbst einschleichen können. Seine Aussage enthält detaillierte Angaben über die unmenschlichen Arbeitsbedingungen der KZ-Häftlinge im Buna-Werk sowie über die kata- strophalen Verhältnisse im KZ Monowitz.
10. Schreiben des Direktors des Werkes Auschwitz der 1G-Farbenindustrie AG an SS-Ober- gruppenführer Pohl vom SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamt vom 28. Oktober 1943.
In diesem Schreiben bedankt sich IG-Farben-Direktor Dürrfeld bei Pohl für die volle Befriedigung aller seiner Wünsche bezüglich des Häftlingseinsatzes in den der IG gehö renden Bergwerken Fürstengrube und Janinagrube. Unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die— wie er schreibt— bisherige„ausgezeichnete“ Zusammenarbeit ersucht Dürrfeld darum, auch für die Arbeit in dem Kohlenbergwerk Güntergrube KZ-Häftlinge zu erhalten. Er erklärt sich sogar bereit, das erforderliche KZ-Nebenlager auf 1G-Kosten zu errichten.
11. Wochenbericht 90/91 für die Zeit vom 8. Februar bis 21. Februar 1943, Teil I, Ab- schnitt 10.2.
Es handelt sich hierbei um einen der reg witz an die Leitung der 1G-Farbenindustrie
schnitt bezeugt, dab SS-Obersturmbannführer Maurer akzeptiert hat, von sich aus alle schwachen Häftlinge abzuschieben. Diese Tatsache ist von
großer Bedeutung für die Feststellung der Verantwortlichkeit für die Selektionen von als arbeitsunfähig bezeichneten Häftlingen aus dem KZ Monowitz. Sie beweist die mabßgeb- liche Mitschuld der 1G für die Ermordung Tausender Häftlinge, die als„nicht arbeits-
fähig“ in die Gaskammern geschickt wurden.
elmäßig von der Direktion des Werkes Ausch- AG gegebenen Berichte. Der angegebene Ab- vom WVHA die Forderung der 1G
den Akten des Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozesses. erichtshof, Prozeb gegen die Hauptkriegsverbrecher, Band 04-PS-1739-PS), Nürnberg 1948, S. De
12. Dokument 1472— PS aus In: Internationaler Militärg XXVI1(Beweisurkunden Il
nd Geheimes Fernschreiben des Gestapo-Chefs Müller an Himmler
0. Diinee da befohlenen Aktion zur Vergrößerung der Zahl
mit der Mitteilung, daß im Zuge einer 125


