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IG-Farben, Auschwitz, Massenmord : Über die Blutschuld der IG-Farben ; Dokumentation zum Auschwitz-Prozess / Hrsg. von der Arbeitsgruppe des ehemaligen Häftlinge der Konzentrationslagers Auschwitz beim Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer in der Deutschen Demokratischen Republik
Entstehung
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e) des Direktors des Werkes Auschwitz der ehemaligen IG-Farbenindustrie AG, Walther Dürrfeld, vom 18. Februar 1947, Abschnitte 3,813, 16 Und1Ore

Diese Erklärungen bestätigen und konkretisieren die im 1G-Farben-Urteil getroffenen Feststellungen. Sie vermitteln konkrete Tatsachen, die das Amerikanische Militärgericht in Nürnberg als erwiesen angesehen hat und auf die es sıch in seinem Urteil stützte.

So ergibi sich. daß die IG-Farben bei der Befolgung der Anregung des nazistischen Reichswirtschaftsministeriums zum Bau eines vierten Buna-Werkes die Tatsache berück- sichtigte, daß ihr beim Bau dieses Werkes in Auschwitz mit den damals im dortigen KZ befindlichen 8000 Juden und 3000 Polen billige Arbeitssklaven zur Verfügung stehen. Um den im Interesse der IG liegenden Bau verwirklichen zu können, erklärten sich ihr Technischer Ausschuß und der Vorstand für den Einsatz von KZ-Häftlingen. Außerdem war der IG-Farben bekannt, daß der Werkaufbau in Auschwitz nur nach einer zwangs- weisen. gewaltsamen Evakuierung und Enteignung Tausender ortsansässiger Polen und Juden ertolgen konnte. Auch gegen diese rechtswidrigen Aktionen wurde keinerlei Ein- spruch erhoben, sie wurden sogar durch neue Gebietsforderungen der IG noch ausgeweitet.

Hauptsächlich vermitteln aber diese Erklärungen viele Einzelheiten über den Aufbau des KZ Monowitz. über die dort herrschenden unmenschlichen Zustände für die Häftlinge, über die menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen der für die IG arbeitenden Häftlinge und über die maßgebliche Verantwortung der IG-Farben hierfür.

Schließlich geben sie nähere Auskunft über das Bestehen und über Modalitäten der en- gen und freundschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der IG-Farben und der SS, wobei die angegebenen Tatsachen zu dem Schluß führen müssen. daß sich die Kommandantur des Konzentrationslagers Auschwitz verpflichteı fühlte, die Forderungen der 1G zu erfüllen.

3. Niederschrift über die Gründungssitzung des Werkes Auschwitz der IG-Farbenindustrie AG am 7. April 1941 in Kattowitz, Seite 5, Absatz 1 und Seite 6, Wiedergabe der Aus-

führungen von Dr. Ambros.

Diese Urkunde bezeugt das tatsächliche Bestehen einer Verpflichtung der Komman- dantur des KZ Auschwitz zur vollen Unterstützung und Erfüllung der Arbeitskräfteanfor- derungen der 1G Farben. Es gab nämlich wie in der Niederschrift hervorgehoben wird einen diesbezüglichen Befehl des Reichsführers SS.....

6. Übersicht über die Unterhaltskosten für Häftlinge in den Konzentrationslagern. Eine Fotokopie befindet sich in den Gerichisakten, Anlageband la, Blatt 94.

Hieraus geht hervor, daß die SS für Bekleidung, Unterkunft und Verpflegung täglich nicht mehr als 1.22 RM pro weiblichen KZ-Häjtling beziehungsweise 1,34 RM pro männ- lichen KZ-Häftling veranschlagt hat...

7. Besuchsbericht über die Besprechung mit dem Lagerkommandanten des Konzentrations-

lagers bei Auschwitz am 27. März 1941, nachm. 15 Uhr, vom 30. März 1941.

Der Bericht bestätigt zunächst ausdrücklich das herzliche Einvernehmen der Komman- dantur des KZ Auschwitz mit den Vertretern der IG-Farben und die volle gegenseitige Unterstützung. Es wird dersehr herzliche Ton der Besprechung und dievolle Bereit- schaft des KZ,‚nach Kräften beim Bau des Werkes.... Hilfestellung zu leisten, her- vorgehoben.

Darüber hinaus bezeugt dieser Bericht, daß seitens der SS der Adjutant des Lager- kommandanten für die Verwirklichung aller Vereinbarungen zwischen der IG und der SS funktionell zuständig war. Diese Tatsache ist speziell hinsichtlich der Angeklagten Mulka und Höcker von Bedeutung.

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