Auszüge aus dem Beweisantrag von Prof.Dr.F.K.Kaul an das Schwurgericht Frankfurt a. M. eingereicht von Rechtsanwalt Strodt am 8. Mai 1964
An das Schwurgericht beim Landgericht
Frankfurt a.M.
In der Strafsache gegen Mulka und andere— Ks 2163—
wird zum Beweis für die Abhängigkeit des Lagerbeiriebes von wirtschaftlichen Interessen und für die Lebensbedingungen der Häftlinge im Konzentrationslager Auschwitz und seinen Nebenlagern die Verlesung folgender Schriftstücke beantragt:
l. Das sogenannte 1G-Farben-Urteil des Militärgerichts VI der Vereinigten Staaten, ver- kündet am 29. und 30. Juli 1948 in Nürnberg, Abschnitt: Auschwitz und Fürstengrube. In: Das Urteil im 1G-Farben-Prozeb, Bollwerk-V erlag Karl Drott, Offenbach am Main
1948, S. 121—130.
Die angegebenen Auszüge enthalten die tatsächlichen Feststellungen des Amerikani- schen Militärgerichts über die Errichtung und den Betrieb des Buna-Werkes der IG in Auschwitz und über das der 1G gehörende Kohlenbergwerk Fürstengrube. Sie bezeugen, daß es die Aufgabe der Kommandantur des Konzentrationslagers Auschwitz war. die IG- Farbenindustrie AG mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen. Dies galt insbesondere in bezug auf die Forderungen der 1G nach einer immer größeren Anzahl kräftiger und volleistungsfähiger Konzentrationslagerhäftlinge als billige Arbeitssklaven. Ferner bezeugen die Urteilsfeststellungen, daß das Konzentrationslager Monowitz als das größte Arbeitslager des KZ Auschwitz sowie das KZ-Nebenlager Fürstengrube auf Ver- anlassung der 1G-Farbenindustrie entstanden sind und daß die Verhältnisse besonders in diesen Lagern entscheidend von den IG-Farben und ihren Interessenvertretern beeinflußt wurden. Beide Lager sind der Tatort verschiedener durch den Eröffnungsbeschluß erfaßter Verbrechen. Schlieklich geben die Urteilsfeststellungen Aufschluß über die unmenschlichen und verbrecherischen Arbeits- und Lebensbedingungen der Häftlinge, die in den 1G- Betrieben eingesetzt wurden. Diese Häftlinge„lebten und arbeiteten unter dem Schatten Urteil, und es wird ausdrücklich festgestellt, daß die IG-
der Liquidierung“. heißı es im hierfür mitverantwortlich sind.
Farben beziehungsweise deren Repräsentanten in Auschwitz
2. Die unter Eid abgegebenen Erklärungen a) des Vorsitzenden des Aufsichtsrates der ehemaligen 1G-Farbenindustrie AG und
Generalbevollmächtigten für Sonderfragen der chemischen Erzeugung im Rahmen
des Vierjahresplanes, Carl Krauch, vom 13. Februar 1947;
b) des Mitgliedes des Vorstandes der ehemaligen 1G-Farbenindustrie AG, Heinrich
Bütefisch, vom 19. Februar 1947, Abschnitte 2—15..- 123


