Druckschrift 
I.G. Farben - Auschwitz - Massenmord : über die Blutschuld der I.G. Farben ; Dokumentation zum Auschwitz-Prozess / hrsg. von der Arbeitsgruppe der ehemaligen Häftlinge des Konzentrationslagers Auschwitz beim Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer in der Deutschen Demokratischen Republik
Entstehung
Seite
112
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arbeitsfähiger KZ-Häjtlinge 45 000 Juden in das KZ Auschwitz eingeliefert werden. Unter diesen 45 000 Personen sollen sich wie es wörtlich heihtbei Anlegung eines zweck- mäßigen Maßstabes... bei der Ausmusterüng der ankommenden Juden in Auschwitz mindestens 10 000 bis 15 000 Arbeitskräfte befinden.

13. Fernschreiben des Chefs des Amtes D II des WVHA an den Kommandanten des KL Auschwitz vom 26. 1. 1943, 20.50 Uhr, Betref}: Häftlingstransport aus Theresienstadt jür den Arbeitseinsatz bei der Bauleitung und im Buna-Werk.

14. Fernschreiben des SS-Obersturmbannführers Maurer vom WVHA an den Komman- danten des KL Auschwitz vom 2.3.1943. Betreff: Abtransport jüdischer Rüstungs- arbeiter aus Berlin.

Fernschreiben des SS-Obersturmführers Schwarz vom Konzentrationslager Auschwitz an das Amt D II des WVHA vom 5.3.1943. Beireff: Abtransport jüdischer Mn arbeiter.

Fernschreiben des SS-Obersturmführers Schwarz vom KZ Auschwitz an das WV- Hauptamt, Amtsgruppe D, Oranienburg. Betrefj: Judentransporte aus Berlin, vom 15. 3.1943.

Fotokopien dieser Fernschreiben. befinden sich in den Gerichtsakten, Anlageband 1b,

1. Blatt sowie Blatt 5,6, 7.

Diese Dokumente zeugen von der Praxis bei der Durchführung der oben erwähnten Aktion. Sie beweisen, daß die arbeitsfähigen Häftlinge in erster Linie für die IG-Farben benötigt wurden. In dem Fernschreiben Maurers wird der Kommandant des KZ Auschwitz ausdrücklich angewiesen:Zunächst muß das Buna-Lager auf volle Höhe gebracht werden. Die Fernschreiben vom 5.3. und 15.3, geben Aufschluß über den Maßstab, der bei den Selektionen angelegt wurde. So wurden aus dem am 5.3. gemeldeten Transport von 1118 Frauen und Kindern lediglich 200 Frauen und aus dem am 15. 3. gemeldeten Transport von 964 Juden nur 365 als arbeitsfähig angesehen. Alle nicht als arbeitsfähig angesehenen Juden wurden wie es in den Fernschreiben heibt derSB(,Sonderbehandlung d. Hg.) zugeführt, also vergast.

17. Vermerk des Lagerarztes des KL Au: Il betr. Überstellung von 102 Häftlingen am 31.1. 1944 vom Lager Au II nach Au III(Buna). Eine Foötokopie dieses Vermerks befindet sich in den Gerichtsakten, Anlageband Ib, Blatt 159.

Dieser Vermerk bezeugt. daß selbst ärztlicherseits als arbeitsunfähig bezeichnete Häjt- linge von der SS nach Monowitz überstelli wurden, weil die IG auf neue Arbeiüskräfte drängte.

Alle genannten Schriftstücke geben somit Aufschluß über Tatsachen, welche die all- gemeinen Verhältnisse im Gesamibereich des Konzentrationslagers Auschwitz maßgeblich mitbestimmien. Diese Tatsachen erhellen die Atmosphäre, in der die Angeklagten die ihnen angelasteien Verbrechen begangen haben. Darüber hinaus geben sie Aufschluß über bestimmte allgemeine funktionelle Zuständigkeiten einzelner Angeklagter.

Deshalb sind diese Tatsachen von entscheidender Bedeutung für die vollständige und umfassende Aufklärung der durch den Eröffnungsbeschluß erfaßten Verbrechen sowie für deren richtige tatsächliche und rechtliche Beurteilung.

In Untervollmacht

für Rechtsanwalt Prof. Dr. F. K. Kaul:

gez. Bernhard Strodt Rechtsanwalt

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