erfüllt, denn ich erhielt heute von meinem Schwager und von Gret- chen gleichzeitig die Mitteilung, daß meine Sachen mit wenigen Aus- nahmen— einige Oberhemden und Papiere— den durchziehenden Truppen in die Hände gefallen sind. Es handelte sich um ungeheure Werte an Kostbarkeiten: 2 goldene Uhren, 4 große goldene Ringe mit Brillanten, Edelsteinen, Lapislazuli und Perlen, der neue Feldstecher..,
Hier bricht das Tagebuch ab.
In der langen Zeit seit der Rückkehr aus Auschwitz deutet keine Notiz darauf hin, daß die dortigen Erlebnisse bei dem Universi- tätsprofessor Spuren hinterlassen haben. Die wenigen Eintragun- gen, die sich auch nur entfernt auf dieses Thema beziehen, sind hier wiedergegeben.
Am 12. August 1945 wurde Kremer von der britischen Besat- zungsmacht als ehemaliger SS-Angehöriger interniert. Im Zug der routinemäßigen Vernehmungen wurde bekannt, daß er im Konzentrationslager Auschwitz Dienst versehen hat. Schließlich wurde in seiner Wohnung das Tagebuch gefunden. Kremer hat nie daran gedacht, es zu vernichten.
Kremer wurde an Polen ausgeliefert und in Krakau Ende 1947 im großen Auschwitz-Prozeß zum Tode verurteilt. Wegen seines hohen Alters wurde er zu lebenslänglichem Kerker begnadigt. Da seine Führung in der Haftzeit korrekt war und er schließlich kränklich wurde, hat man ihn am 10. Januar 1958 begnadigt und aus der Haft entlassen. Kremer kehrte nach Münster zurück, aber nicht etwa als Schuldiger, der gebüßt hat. Er ließ sich von seiner Universität als Märtyrer feiern. Zeitungsnotizen über diesen Empfang machten Überlebende von Auschwitz aufmerksam. Sie erstatteten eine Strafanzeige und erreichten nicht nur, daß neuer- lich vor einem deutschen Gericht ein Verfahren gegen Kremer eröffnet wurde; auch der Professortitel und der Doktorgrad wur- den ihm aberkannt. Vor dem Gericht in Münster stellten die Tage- bucheintragungen wieder die schwerste Belastung dar. Am 26. No- vember 1960 wurde Kremer wegen Beihilfe zum Mord zu zehn Jahren Zuchthaus und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von fünf Jahren verurteilt. Die in Polen bereits verbüßte Haftzeit wurde angerechnet.
Was Kremer in den kurzen Wochen seiner Dienstzeit in Ausch- witz getan hat, kann— gemessen an den Millionen Morden, die in diesem Vernichtungslager begangen worden sind— eine un- bedeutende Episode genannt werden. Bedeutend und bezeichnend
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