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sam mit seinem„Euthanasie“-Kollegen Dr. Schmidt wegen erwiesenen Massenmordes von einem deutschen Gericht zum Tode verurteilt. Auf dem Gnadenweg wurde dieses Urteil in lebenslängliches Zuchthaus um- gewandelt. Dr. Mennecke, der sich bei seiner Tätig- keit mit Tuberkulose infiziert haben dürfte, starb im Januar 1947 in der Haft an dieser Krankheit. Seine Frau lebt heute in Kanada.
Dieses Ende kann nicht als typisch angesehen wer- den für das Schicksal der nationalsozialistischen Ärzte, die für die„Euthanasie“-Morde geworben worden wa- ren. Wohl wurden diejenigen, die so wie Mennecke und Schmidt unmittelbar nach dem Krieg zur Verantwor- tung gezogen wurden, streng bestraft— an einzelnen wurde die Todesstrafe auch vollstreckt, so an dem in Menneckes Briefen mehrmals erwähnten Professor Nitsche. Wer erst später vor Gericht gestellt wurde, kam aber mit einer wesentlich milderen Strafe davon. Später wurden auch bald die lebenslangen Zuchthaus- strafen, die in den Jahren 1946 bis 1948 ausgesprochen worden waren, auf dem Gnadenweg erlassen.
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