griffe oder Ausschreitungen einzelner Angehöriger oder Einheiten dieser Orga- nisationen? Der„Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei”, Himmler, erklärte in seiner Rede am 4. Oktober 1943 in Posen vor dem NS-Führerkorps:
„Wie es den Russen geht, wie es den Tschechen geht, ist mir total gleich- gültig. Das, was in den Völkern an gutem Blut unserer Art vorhanden ist, wer- den wir uns holen, indem wir ihnen, wenn notwendig, die Kinder rauben und sie bei uns großziehen. Ob die anderen Völker in Wohlstand leben oder ob sie verrecken vor Hunger, das interessiert mich nur soweit, als wir sie als Sklaven für unsere Kultur brauchen, anders interessiert mich das nicht. Ob bei dem Bau eines Panzergrabens 10000 russische Weiber an Entkräftung umtallen oder nicht, interessiert mich nur insoweit, als der Panzergraben für Deutschland fertig wird... Von Euch werden die meisten wissen, was es heiht, wenn hun- dert Leichen beisammen liegen, wenn fünfhundert daliegen oder wenn tausend daliegen. Dies durchgehalten zu haben und dabei- abgesehen von Ausnahmen menschlicher Schwächen- anständig geblieben zu sein, das hat uns hart ge- macht. Dies ist ein niemals geschriebenes und niemals zu schreibendes Ruhmes- blatt unserer Geschichte...”(IMT, Bd. XXIX, S. 144)
DIE ANKLAGE VON NÜRNBERG
Das bereits in Nürnberg vorliegende erdrückende Beweismaterial veranlaßte das Internationale Militärtribunal, Gestapo, SS und SD in ihrer Gesamtheit als verbrecherisch zu charakterisieren. In der Begründung führte derInternationale Gerichtshof als hauptsächlichste Verbrechen dieser Organisationen an: Grausamkeit und Morde in den Konzentrationslagern
Verfolgung und Ausrottung der Juden
Terror, Verhaftungen und Massaker in den besetzten Gebieten Geiselerschießungen
Mißhandlung und Ermordung von Kriegsgefangenen sowie Kriegsverbrechen der verschiedensten Art
Massendeportationen und Durchführung des Zwangsarbeiterprogramms
Im Artikel 10 des Statuts des Internationalen Militärtribunals heißt es:
„Ist eine Gruppe oder Organisation vom Gerichtshof als verbrecherisch er- klärt worden, so hat die zuständige nationale Behörde jedes Signatars das Recht, Personen wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer solchen verbrecherischen Organisation vor Nationalen-, Militär- oder Okkupationsgerichten den Prozeb zu machen. In diesem Falle gilt der verbrecherische Charakter der Gruppe oder Organisation als bewiesen und wird nicht in Frage gestellt.”(IMT, Bd. I, S. 13)
Unter Bruch aller völkerrechtlichen Verpflichtungen wurden die Initiatoren und Hauptverantwortlichen der von diesen Terrororganisationen begangenen


