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GESTAPO, SS UND SD IN STAAT UND WIRTSCHAFT
Der Bonner Verjährungsbeschluß schließt auch die von Angehörigen der Ge- stapo, der SS und des SD begangenen Verbrechen ein, jener Organisationen, die in allen Ländern zum Inbegriff für Nazi- und Kriegsverbrechen geworden sind. Sie waren das Hauptinstrument des deutschen Faschismus zur Aufrecht- erhaltung ihrer Terrorherrschaft und zur Verwirklichung ihrer verbrecherischen Ziele.
Fiel ihnen zunächst die Aufgabe zu, das deutsche Volk brutal zu unter- drücken, die antifaschistischen und demokratischen Kräfte durch Konzentra- tionslager und Fallbeil in Deutschland auszumerzen, so erweiterte sich ihr verbrecherischer Wirkungskreis mit der Entfesselung des faschistischen Raub- krieges. Gestapo, SS und SD waren es in erster Linie, die die„Neuordnung Europas“ in den zeitweilig okkupierten Ländern durch die Verschleppung von Millionen Menschen in die Konzentrationslager, durch Massenerschießungen, Exekutionen von Kriegsgefangenen, durch die Ausrottung ganzer Volksgrup- pen zu verwirklichen versuchten.
Buchenwald, Sachsenhausen, Ravensbrück, Auschwitz, Maidanek, Treblinka, Sobibor, Bergen-Belsen, Amersfort, Oradour, Lidice, Marzabotto, Putten, Minsk, Kiew und andere Stätten unvorstellbaren Leids sind untrennbar mit dem Begriff Gestapo, SS und SD verknüpft.
Allein in den nazistischen Konzentrationslagern fanden 11 Millionen Men- schen den Tod. Die Gesamtzahl der Frauen, Männer und Kinder, die von An- gehörigen der Gestapo, SS und des SD ermordet wurden, ließ sich bis zum heutigen Tage nicht ermitteln. In den Konzentrationslagern wurden 4 Millio- nen Juden vergast oder erschlagen; 2 Millionen jüdische Menschen wurden von den berüchtigten Einsatzgruppen liquidiert und in Massengräbern ver- scharrt. 20 Jahre nach Kriegsende werden neue Exekutionsstätten aufgefunden und freigelegt.
Im sogenannten Einsatzgruppen-Prozeß(Fall IX) sprach das amerikanische Militärgericht von den grauenvollsten Verstößen gegen das Völkerrecht, von Verbrechen nie dagewesener Brutalität und von solch unfaßbarer Grausamkeit, daß es der Vorstellung und Einbildungskraft mangelt, angesichts einer Ernied- rigung, die die menschliche Sprache nicht zu schildern vermag.
Handelte es sich bei diesen Verbrechen gegen die Menschlichkeit um Über-


