Es wurde zunächst wieder der vorläufige Charakter des Gettos betont. Zur Durchführung der Evakuierung teilte der Vertreter des Beauftragten für den Vierjahresplan mit, Gener"alfeldmarschall Göring habe durch einen an die beteilieten obersten Reichsbehörden und an die Reichsverteidigungskommis- sare gerichteten Erlaß vom 23.3. bis auf weiteres alle Evakuierungen unter- sagt.
Reichsstatthalter Greiser vertrat jedoch die Auffassung, diese Anordnung könne
sich nicht auf Lodsch beziehen(sondern beziehe sich auf den Stettiner Fall),
denn schon in der Chefsbesprechung am 12. Februar 1940 in Karinhall sei der
Fall Lodsch? besonders behandelt worden und Generalgouverneur Frank habe
die Übernahme der Juden aus Lodsch ausdrücklich zugesagt.
Es wurde folgendes vereinbart:
1. Der Vertreter des Beauftragten für den Vierjahresplan und der RF SS werden eine Entscheidung des Herrn Generalfeldmarschall Göring darüber herbeiführen, daß sich seine Anordnung vom 23. 3. 1940 nicht auf Lodsch bezieht.
%, Die Vertreter des Hauptamts Sicherheitspolizei werden den RF SS ver- anlassen, sich nochmals mit Generalgouverneur Frank wegen der Über- nahme der Lodscher Juden in Verbindung zu setzen. Außerdem werde der Gesamtplan der Evakuierung so aufgestellt, daß auf jeden Fall die Juden aus Lodsch in erster Linie evakuiert werden. Bürgermeister Winkler, dem das Ergebnis der Vorbesprechung bekanntgegeben wurde, gab die Er- klärung ab, daß er bei der nunmehr dargelegten Sachlage keine Ein- wendung gegen das Getto zu erheben habe. Er erklärte sich außerdem bereit, die Lodscher Warenhandelsgesellschaft mit den erforderlichen Krediten zu versehen.
Es bestand Einverständnis darüber, daß die Warenvorräte aus dem Getto, die nach Durchführung der Evakuierung noch übrig bleiben, von der Haupttreuhandstelle Ost zu übernehmen sind...
AJHI,GV III/46.
gesellschaftliches Eigentum und auch teilweise persönliche Habe in den vom Reich okku- pierten Gebieten zu beschlagnahmen. Auf Grund dieses Erlasses wurde u. a. auch das
jüdische Eigentum geraubt.
»
Während der Konferenz in Karinhall(12. 2. 1940) unterstrich Göring in seiner Rede, daß vorläufig alle Deportationsmaßnahmen anzuhalten seien, um die Zahl der nützlichen Arbeitskräfte nicht zu verringern und die wirtschaftliche Entwicklung des Landes nicht zu erschweren.(Nazi Conspiracy, Bd VII, S.402 u. a. EC-305.) Eine ähnliche Verord- nung hat auch Himmler an die Polizeidienststellen erlassen(siehe Rundschreiben des Regie- rungspräsidenten in Litzmannstadt vom 8. 5. 1940. Getto Lödzkie, bearb. v. A. Eisenbach, Lödz 1946, S. 168
Auf der a Besprechung in Berlin bemühte sich Reichsstatthalter Greiser, eine
Änderung des Erlasses Görings betreffs der Lodscher Juden herbeizuführen.
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