|) Aus den ehemals polnischen, jetzt reichsdeutschen Provinzen und Gebieten alle Juden?.
>) Aus der Provinz Danzig-Westpreußen alle Kongreßpolen.
0)
Aus den Provinzen Posen, Süd- und Ostpreußen und Ostoberschlesien eine noch vorzuschlagende Anzahl besonders feindliche: polnischer Be- völkerung.
{) Der Höhere SS- und Polizeiführer Ost gibt die\ufnahmemöslichkeiten des Gouvernements für die Umzusied« Inden bekannt und zwar getrennt nach Kreishauptmannschaften und größeren Städten.
>) Die Höheren SS- und Polizeiführer Weichsel, Warthe, Nordost, Südost und Ost(Generaleouvernement) bzw. die Inspekteure und Befehlshaber der Sicherheitspolizei lesen gemeinsam den| msiedlungsplan fest. Für jede Provinz ist ein besonderer Distrikt des Generalgouvernements, füı jede Stadt der deutschen Provinzen eine besondere Stadt bzw. ein besonderer
Landkreis der Distrikte als Umsiedlungsraum festzulegen.
6) Verantwortlich für den Abmarsch und für den Transport ıst der Höhere SS- und Polizeiführer innerhalb seines Gebietes; verantwortlich für die Unterbrineung im neuen Wohngebiet die polnische Verwaltung bzw. Selbstverwaltung.
Der Reichsführer-SS
BP, Bd LXXXVI, S. 10.; Himmler
flusses von solchen volksfremden Bevölkerungsteilen, die eine Gefahr für das Reich und die deutsche Volksgemeinschaft bedeuten”, durchzuführen.(Proces Artura Greisera, Steno- gramm, Warschau 1946, S. 377: im Folgenden zitiert: Greisers Prozeß.
2 Wie aus Himmlers Allgemeinen Anordnungen und Richtlinien ersichtlich, sah der ur- sprüngliche Plan die Deportation von ca. 550000 Juden, polnischen führenden Patrioten und Angehörigen der polnischen Intelligenz vor. In der Verordnung lesen wir u. a.:„Die Juden sind hierbei in das Gebiet östlich der Weichsel zwischen Weichsel und Bug einzu-
weisen.‘(BP, Bd VIII, S. 1.
5. 12. November 1939, Posen(Poznan). Auszüge aus dem Rundschr: iben des Höheren SS- und Polizeiführers im Warthegau, Koppe, über den Plan der De- portation der Juden und Polen aus dem Woarthegau ins Generalgouvernement.
Geheim!}
Betrifft: Abschiebung von Juden und Polen aus dem Reichsgau„„Warthe-
Band.
1) Der Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei hat in seiner Eigen- schaft als Reichskommissar für die Festigung des deutschen Volkstums angeordnet, daß aus den ehemals polnischen Gebieten, die nunmehr zum Reich gehören,
ı Dieses Rundschreiben ist eine Ausführungsbestimmung zu Himmlers Erlaß vom 12. 11. 1939
über die Deportationen.(Greisers Prozeß, S. 378.)


