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Er hatte kein Recht auf Nahrung. Wie viele Tausende sind buchstäblich verhungert zu einer Zeit, wo in Deutschland niemand zu hungern brauchte!
Er hatte kein Recht auf Wohnung. Sechs bis acht Häftlinge mußten in den Invalidenbaracken in zwei Betten schlafen. Der ganze Barackenraum war bis auf schmalste Gänge mit Bettstellen gefüllt. Auf so engem Raume mußten Tausende Tag und Nacht zusammen hausen. In anderen Lagern, z.B. in Kaufering, gab es nicht einmal Bettstellen, nur Holzwolle oder Streu auf dem Boden von Erdlöchern.
Der Häftling hatte kein Recht auf Kleidung. Jener Transport der Geist- lichen aus dem Warthegau erhielt im kältesten Winter keine Mützen, teil- weise auch keine Wäsche. Wenn tatsächlich Nahrung, Kleidung und Wohnung gewährt wurden, so war das, wie uns oft versichert wurde, eine„Güte“ der Lagerleitung, aber ein Recht auf diese Dinge hatte keiner.
Niemand hatte ein Recht auf Freude, Spiel oder Unterhaltung. Nicht die
unschuldigsten Freuden wurden gestattet, z.B. Fotos von den Angehörigen zu besitzen.
Niemand hatte ein Recht auf gerechte Behandlung. Lagerstrafen wurden stets erteilt ohne Verhör des„gemeldeten“ Häftlings, auch wenn diese„Mel- dung“ von seiten des Blockpersonals, die selbst Häftlinge waren, erstattet wurde.„Eine Möglichkeit, sich zu beschweren, gibt es nicht“, erklärte uns der Lagerführer. Kein Häftling hatte ein Recht auf Gesundheit. Jeder, der bestimmt wurde, mußte sich als Versuchskaninchen hergeben(Malaria, Phleg- mone, Luftwaffenversuche). In Dachau selber gab es nur zwei Versuchs-
abteilungen, in Buchenwald bestanden deren zehn, wie mir Dr. Kogon er- zählte.
Kein Häftling hatte ein Recht auf sein Leben. Das Konzentrationslager bedeutete Todesurteil mit unbestimmtem Termin und unbestimmter Todesart. Dieses Todesurteil wurde für die nichtigsten Kleinigkeiten vom Reichssicher- heitshauptamt ausgesprochen. Ein Beweis für diese Auffassung seitens Himm- lers sind die Revierversuche, die unbedingt mit Tod ausgehen mußten, z.B.
‚der Versuch: Wieviel Untertemperatur kann ein Mensch ertragen, bis er
stirbt? Himmler selbst wohnte solchen Versuchen bei.
Es gab kein Mitleid, keine Barmherzigkeit mit Kranken und Schwachen. Verhungerte Menschen, denen das Todeszeichen auf der Stirne brannte, wur- den noch einen Tag vor ihrem Tode, obwohl sie nicht mehr frei stehen konn- ten, zum Revier mit Fußtritten hinausbefördert. Das Revier war ein Ort des Grauens.
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