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Bevölkerung unter Androhung der Todesstrafe verbot, das Ghetto zu verlassen. Die Verfügung trat am Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Judenerschießungen durch die Gendarmerie, die Dawidek weiter unten beschreibt, hingen mit die- ser Verfügung und mit den polizeilichen Ausfüh- rungsbestimmungen zusammen, die von den örtli- chen Besatzungsbehörden ausgegeben wurden. Nur anfangs wurde ein Teil der Strafsachen dieser Art an das Sondergericht in Radom verwiesen, das übrigens in der Regel die Todesstrafe verhängte.
28. November: Am Nachmittag kam der Briefträ- ger und brachte einen Einschreibebrief mit einem Strafmandat, wir sollten 150 Zioty zahlen. Dafür, daß am 2.IX. unser Nachbar, ein Jude, zu uns ge- kommen war, der Körner mahlen wollte. Gleich hinterherkamen der Dorfschulze und der Gemeinde- sekretär, und sie zerschlugen den Mahlstein und schrieben ein Protokoll, daß er aus dem Wohn- viertel war, und heute muß man nun die Strafe zahlen.
5, Dezember: Heute ging der Sequester mit dem Schulzen, und sie kamen zu uns rein, und der Schulze schickte mich zu einem anderen Schulzen,
ihm was zu bestellen. Als ich nach Hause ging, traf


