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Geissel der Menschheit : kurze Geschichte der Nazikriegsverbrechen / Lord Russell of Liverpool ; deutsch von Roswitha Czollek
Entstehung
Seite
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KAPITELII

MISSHANDLUNG UND ERMORDUNG VON KRIEGSGEFANGENEN

In alten Zeiten wurden Kriegsgefangene entweder niedergemetzelt oder in die Sklaverei geführt. Im Mittelalter wurden sie eingekerkert, ausgetauscht oder gegen Lösegeld freigelassen.

Erst im siebzehnten Jahrhundert begann man, sie als Gefangene des Staates und nicht als persönliches Eigentum derjenigen zu be- trachten, die sie gefangengenommen hatten.

Aber auch dann wurden sie noch oft sehr grausam behandelt; sie litten große Entbehrungen und waren den verschiedensten Erniedri- gungen ausgesetzt.

Erst im achtzehnten Jahrhundert setzte sich nach und nach allge- mein die Auffassung durch, daß der Zweck der Gefangenhaltung im Gegensatz zur gewöhnlichen Inhaftierung lediglich darin bestehe, die Kriegsgefangenen daran zu hindern, sich wieder ihren eigenen Streit- kräften anzuschließen und erneut zu den Waffen zu greifen.

Grundlage der völkerrechtlichen Bestimmungen über die Behand- lung der Kriegsgefangenen bildete bei Ausbruch des Krieges im Jahre 1939 die Genfer Kriegsgefangenen-Konvention, die am 27. Juli 1929 unterzeichnet worden war.

In der Präambel der Konvention gaben die Unterzeichnerstaaten ihrem Wunsch Ausdruck, die unvermeidlichen Härten des Krieges soweit wie möglich zu mildern und die Lage der Kriegsgefangenen zu erleichtern.

Nichtsdestoweniger setzte sich Deutschland im zweiten Weltkrieg wiederholt über die Bestimmungen der Konvention hinweg. Kriegs- gefangene wurden brutal mißhandelt, mit verbotenen und gefähr- lichen Arbeiten beschäftigt, dem SD zurSonderbehandlung über- geben, von deutschen Zivilisten gelyncht, in Konzentrationslager ge- bracht und nach mißglückten Fluchtversuchen erschossen. Oft wurden sie sogar gleich bei der Gefangennahme niedergemetzelt, wenn sie ihre Waffen niedergelegt und sich ergeben hatten.

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