ergriffen worden. Er hatte dort zehn Monate lang als„Arier“ gelebt, bis er eines Tages einem seiner Schulkameraden be- gegnet war, der ihn am selben Tage bei der Gestapo anzeigte. Man hatte ihn zusammen mit seinem jüngeren Schwesterchen verhaftet, das er hier vorgestern selber verbrannt hatte.
So verging die Nacht teils beim Erzählen und teils, indem man schlief. Wir vermieden auch nicht das Thema eines Fluchtversuchs. Um unsere Situation und die Aussichten einer Flucht zu erklären, werde ich die Lage unseres Arbeits- platzes genau beschreiben.
Im westlichen Teil der Stadt Lwöw liegt die Janowskastraße, und an der Janowska-Maut befindet sich ein Sandgruben- gelände gleichen Namens. Dieses Sandgrubengelände hat hohe Sandberge und tiefe Schluchten und umfaßt eine Fläche von etwa 4 qkm. Ringsherum am Rande dieses Sandgruben- geländes waren Tafeln aufgestellt, die in polnischer, ukrai- nischer und deutscher Sprache die Aufschrift trugen:„Das Betreten dieses Geländes ist streng verboten. Beim Ein- dringen in dieses Gelände auf eine Entfernung von 100 m von der Tafel aus wird scharf geschossen.“ Unterschrieben vom SS- und Polizeiführer. In bestimmten Abständen von- einander hielten Schupos Wache. Auf dem höchsten Hügel war ein sogenannter Beobachtungsstand. Dort stand ein Zelt, in dem sich Schupos und Munition befanden, auch ein Tele- fonapparat, durch den die Deutschen mit der Stadt und mit dem Lager verbunden waren. Die in der Nähe befindlichen, von den früheren Mietern geräumten Wohnhäuser waren von der Schupo besetzt, die hier den Dienst versah. Die Schupos machten 24 Stunden hindurch Dienst, wonach sie 24 Stunden frei hatten. Bei uns gab es deren über hundert. Darüber hinaus befand sich hier noch eine gewisse Anzahl SD-Männer.
Nach langen Erwägungen, ob unsere Rettung möglich sei, schliefen wir ein.
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