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zu arrangieren, und glücklicherweise zeigten die amerikani- schen Beamten eine rühmliche Großzügigkeit: sie schlossen im Rahmen ihrer Gesetze beide Augen, wo es um die Rettung von Menschenleben ging. Vielleicht war ihnen bewußt, daß sie selbst eine Nation von Auswanderern sind.
Selbst wenn alles gut ging, so dauerte es Wochen und Mo- nate voll zerrender, qualvoller Spannung. Wer jemals in Vor- zimmern von Konsulaten saß, unzählige und oft verwickelte Fragen beantwortend, immer wieder, und dann nach Hause ging, mit der Auskunft, ein Entscheid werde mindestens so und so lange dauern, und am Ende dennoch erlebte, daß nach so grausamer Wartezeit der Briefträger eine negative Antwort brachte, der mag ungefähr ermessen, wie es zahllosen verfolg- ten Juden zumute war. Nur ungefähr- denn eine Ablehnung konnte die Auslieferung an Lager und Tod bedeuten. Um so mehr wurde gepriesen, wer tatsächlich sein Visum erhielt, und was an sich eine simple Amtshandlung gewesen wäre, galt fast als Wunder; es war eine Atmosphäre voll von Paro- len, Legenden und Manövern.
Die deutsche Regierung, die keinen Zweifel mehr über ihr Endzieb ließ, hatte inzwischen ein System von Vorschriften entwickelt, das nichts anderes als Raub mittels Gesetz, und zwar totaler Raub, war. Sie nahm die Ermordung vom Raths zum Anlaß, um nach der Kristallnacht im November 1938 den Juden deutscher Staatsangehörigkeit in ihrer Gesamt- heit wie einem im Kriege besiegten Feinde die Zahlung einer Kontribution an das deutsche Reich aufzuerlegen. Diese Kon- tribution wurde durch die«Judenvermögensabgabe, einge- zogen. Sie betrug zunächst 20°/o des Vermögens jedes Einzel- nen und wurde später auf 25° erhöht. Außerdem mußten alle Juden sämtliche Juwelen, Gold- und Silberwaren, über- haupt sämtliche Gegenstände aus Edelmetall— bis auf den eigenen Trauring, den des verstorbenen Ehemanns, gebrauch- tes Tafelsilber, und zwar je zwei vierteilige Eßbestecke, be- stehend aus Messer, Gabel, Löffel und kleinem Löffel, darüber hinaus Silbersachen bis zum Gewicht von vierzig Gramm je Stück und einem Gesamtgewicht bis zu zweihundert Gramm
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