Behinderung der freien Religionsausübung.
Reichsbund
der deutschen evang. Pfarrervereine
EN:
Tübingen, den 9. Juni 1936. Reichsbundestagung.
An den Reichskirchenausschuß Berlin Marchstr. 2
In bestimmten Teilen Deutschlands sind alle Versammlungen' religiöser Vereinigungen einschließlich aller konfessionellen Ver-|
eine außerhalb der Kirche verboten worden.
Damit ist die Abhaltung von Bibelstunden, Jugendabenden, Kirchenchorproben etc. weithin praktisch unmöglich gemacht.
Dieses Verbot nimmt der Kirche das ihr wiederholt feierlich zugesagte Recht der freien Religionsausübung. Es steht außerdem im schärfsten Widerspruch zu der Verordnung des Reichskirchen- ministeriums vom 6. 1. 1936 Ia Nr. 2492/35, wonach Verbote von
rein kirchlichen Versammlungen in kircheneigenen Räumen nicht mehr erfolgen dürfen.
Wir bitten im Namen der deutschen evangelischen Pfarrer- schaft und unserer Gemeinden dahin wirken zu wollen, daß diese Behinderung der freien Religionsausübung schnellstens beseitigt wird.
gez. Klingler,
Reichsbundesführer. Abschrift geht gleichzeitig an: den Preuß. Prov.-Kirchenausschuß, das Reichskirchenministerium,
die Kanzlei des Führers,
alle deutschen Pfarrervereine.
Fragebog
1. Wann wa
2, Lebt für Herzen
3. Sind Sie 4. Wie steh 3. Ist Gott 6. Wem sol 1. Wer ist} 9. Benötige,
9. Wie den an die L


