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Bibelverbreitung und Vertrieb religiöser Schriften
verboten. Reichsbund der deutschen evang. Pfarrervereine e. V. Tübingen, den 9. Juni 1936. Reichsbundestagung. An den Reichskirchenausschuß Berlin
Marchstr. 2
Durch Verfügung der Preuß. Geh. Staatspolizei, datiert Berlin 20. 2. 1936, ist die Verbreitung der Bibel und der Vertrieb religiöser Schriften durch Kolportage verboten worden. Die Bibelkolportage hat seit über 100 Jahren in Deutschland ihre segensreiche Arbeit ohne irgendeine Beanstandung durchgeführt. Sie ist für den kirchlichen Dienst, namentlich in den Landgemeinden, unentbehr- lich geworden.
Die deutsche evangelische Pfarrerschaft und das evangelische
: Kirchenvolk empfinden es als tiefsten Schmerz, daß im Mutterland
der Reformation, das einst durch Luthers Bibelübersetzung seine
' gemeinsame Sprache geschenkt bekam, ein solches Verbot aus- ' gesprochen werden konnte.
Der Reichsbund der deutschen evangelischen Pfarrervereine erwartet daher die baldigste Aufhebung dieses Verbotes.
gez. Klingler,
Reichsbundesführer. Durchschlag geht gleichzeitig an: Preuß. Landeskirchenausschuß, Kanzlei des Führers, Kirchenministerium, Reichskultusministerium, Werberat der deutschen Wirtschaft, alle deutschen Pfarrervereine, alle deutschen Bibelgesellschaften.
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