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Die Textil-Industrie des Kreises Grafschaft Hohenstein / vorgelegt von Hans Frühberg aus Bleicherode a/Harz
Entstehung
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13.

b) Geschichtliche Ent-

wicklung on Jahre

1740-1806.

Einen kräftigen Aufschwang nahm die Weberei auch in der Grafschaft Hohenstein un­ter Friedrich d. Gr. Ohne Zweifel hatten seine Regierungsmassnahmen zu der grossen Nachfrage, die nach dem Leinen herrschte, ihren Teil bei­getragen. Schon am 27. Juli 1742 erliess er eine sogenannte Leinwand- und Schleierordnung, durch welche" in Ansehung der Spinner, Weber, Bleicher und Garnsammler eine solche Ordnung eingeführt werden soll, dass durchgehende an Länge, Breite und Güte tüchtige Ware verfer­tigt, angekauft und ausser Landes verfahren, mithin der Credit bei Auswärtigen konserviert, die Kaufmannschaft selbst. aber von Spinnern, Webern und Bleichern auf keine Weise über­vorteilth und in Schaden gesetzt werden möge." Für die Garne wurden ferner in den Jahren 1743, 1744, 1747 usw. gleiche Weite, für die Gewebe gleiches Mass bestimmt, Schauämter er­richtet, eine Marktordnung vorgeschrieben und die Flachsausfuhr bis auf weiteres gänzlich verboten. Ebenso erliess der König 1749, 1755 und 1756 Verordnungen zur Sicherung der Flachs­bauer beim Kauf von Leinsamen. Um die Unter­händler zu beseitigen, sollten nur städtische