Druckschrift 
Die Textil-Industrie des Kreises Grafschaft Hohenstein / vorgelegt von Hans Frühberg aus Bleicherode a/Harz
Entstehung
Seite
8
Einzelbild herunterladen

8.

die Statuten der Bleicheröder Leinenweberzunft einer Revision unterzogen und sind uns in der

ihnen damals gegebenen Fassung noch heute 1)

erhalten.

Wie aus einem Innungsbriefe ersichtlich, wachte die unft nicht nur über die gewerb­liche Tätigkeit ihrer Mitglieder sondern auch über ihr Privatleben. Wir erfahren auch, wie der Weg lief, der zur Würde eines Innungs­meisters führte. Wollte ein junger Mensch We­ber werden, so meldete er sich. bei den Zunft­meistern, die den Lehrkontrakt ausfertigten. Der Lehrjunge musste zwei, später drei Jahre lernen und ein bestimmtes Lehrgeld zahlen. Liess seine sittliche Aufführung zu wünschen übrig, so wurden ihm darüber Vorstellungen gemacht, andererseits durfte er auch auf den Beistand der Zunftherren rechnen, wenn der Meister seinen Verpflichtungen nicht nachkam. Wollte der Lehrling seine Gesellenprüfung ablegen, so meldete er sich bei der Lade.Dann erschienen die Meister in seiner Wohnung, stärk ten sich erst auf seine Kosten durch Speise und Trank und liessen dann den jungen Mann unter ihrer Aufsicht eine Elle Leinwand weben, nachdem sie vorher einen Siegel auf das vor­handene Gewebe gedruckt hatten. Dann wurde

Der Zunftbrief ist im Anhang wörtlich wiedergegeben.