77.
jetzt hin und wieder geschieht. Da aber die Arbeiten im Hause und im Felde sich mehrten, übertrug man einem Weber von Beruf die Arbeit, der das Gewebe auch gleichmässiger und besser herzustellen verstand. So löste sich die Weberei allmählich von Hause los und wurde ein selbständiges handwerksmässiges Gewerbe.
Diese allgemeine Entwicklung hat sich auch in meiner Heimat, der Grafschaft Hohenstein, vollzogen. Bald erkannten auch hier die Weber ihre gemeinsamen Interessen und schlossen sich, wie das im Geiste der damaligen Zeit lag, im Jahre 1442 zu einer Gilde oder Innung zusammen. Ihre Satzungen legten sie in einem Statut fest, das von dem Grafen von Hohenstein genehmigt wurde. Darin forderten sie von jedem Mitgliede nicht nur Ehrlichkeit und Treue im Handwerk, sondern auch einen christlichen und ehrbaren Lebenswandel; ja sogar der Nachweis der ehelichen Geburt musste erbracht werden.
Amtliche in der Grafschaft Lohre an
sässigen Weber mussten der" unft, die ihren Sitz in Bleicherode hatte, beitreten. Die in der Herrschaft Clettenberg wohnenden Weber hatten ihre Lade in Ellrich. Im Jahre 1605 wurden durch den Herzog Hulius von Braunschweg


