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Beicht- Spiegel.
hab die Zahlung lang anfgeschoben zum Schaden der Schuldherren; oder hab mich durch meine Schuld ausser Etand gesetzt dies felbe zu bezahlen. Ich bin dem Spielen stark ergeben gewesen, hab viel Geld vers spielt, oder sonst verschwendet, und unnütz lich angewendet. Ich hab meiner Haushals tung durch unmäßiges Spielen, Saufen, Luderen, Müßiggchen einen merklichen Schaden zugefügt. Ich hab ungerechten Proceß angefangen, fortgeführt, dazu ges holfen, durch List verlängert, ic. Ich hab einen unbilliger Weiß um seine Nahrung, Dienst gebracht, oder gesucht zu bringen. Wider das achte Gebott.
Ich hab falsche Zeugnuß gegeben vor Ges richt und Obrigkeit; hab falsche Zeugen heimlich angestellt, einen fälschlich ange Flagt. Ich hab einen falschen Eid oder fals sche Hand- Treu abgelegt. Ich hab gelogen mit oder ohne Schaden des Nächsten. Ich hab anderen die Ehr abgeschnitten, und et was schweres falsch nachgeredt bei so viel Personen, oder mehr gesagt, als wahr ges wesen; oder es ware jwar alles wahr, aber noch unbekannt. Ich hab die Ehrabschneis dungen gern angehört, mit geholfen, mit Fleiß Ursach dazu gegeben. Ich hab das, was mir in Geheim anvertraut worden, weis ter fort gesagt. Ich hab anderen Schelt,
Nah,


